10 Jahre PlusBus – Mit dem Bus in die mobile Zukunft
10 Jahre PlusBus – Mit dem Bus in die mobile Zukunft Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV), die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Startseite » Blog » Rückwirkende Erstattung von entgangenen Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung an die Landkreise und kreisfreien Städte schafft Rechtsfrieden
Erste Umsetzungsschritte nach Änderung des Brandenburger Kita-Gesetzes zur Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit: Die Nachzahlung für den Ausgleich von nicht vereinnahmten Elternbeiträgen für 2022 ist bereits auf den Weg gebracht. Kita-Träger erhalten 30 Euro für jedes Kind pro Monat, das seit dem 1. Juni 2022 in der Kita beitragsfrei betreut wird, weil die Eltern entweder Sozialleistungen beziehen oder über sehr geringe Einkommen verfügen. Diese einmalige Nachzahlung erfolgt an die Landkreise und kreisfreien Städte und dient dem Rechtsfrieden.
Seit zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2022 besteht für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie für die Kita-Träger die Unsicherheit, was sie vom Land erhalten, wenn Kinder beitragsfrei gemäß § 90 SGB VIII zu betreuen sind. Die nunmehr beschlossene Änderung des Kita-Gesetzes sieht vor, dass eine einmalige Nachzahlung für die Monate Juni bis Dezember 2022 erfolgt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die entsprechenden Bescheide in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro heute unverzüglich erlassen. Die Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte werden noch bis Jahresende erfolgen, die Landkreise und kreisfreien Städte werden die Zahlungen an die Kita-Träger Anfang nächsten Jahres weiterleiten.
Im Rahmen des Brandenburg-Pakets (Entlastungspaket) werden die Kita-Träger für die Jahre 2023 und 2024 für diese Freistellungsfälle ebenfalls 30 Euro pro Monat und Kind erhalten.
Ministerin Ernst: „Diese Nachzahlung ist zwar keine Maßnahme, die Bestandteil des Brandenburg-Pakets ist, sie verbessert aber auch die Situation der Kindertagesbetreuung im Land. Die rechtlichen Unsicherheiten, die bestanden, werden rückwirkend entschärft. Diese Entscheidung dient dem Rechtsfrieden und fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Land und Kommunen stehen gemeinsam weiter vor großen Herausforderungen.“
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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