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OLG: Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern des Einstellungsjahrgangs 2020 zu Beamtinnen und Beamten auf Probe

Foto: Miriam Ulbrich

Am 20.12.2023 haben 19 Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter nach
bestandener Laufbahnprüfung ihr Zeugnis erhalten. Anschließend erfolgte die Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Probe.

Im Rahmen ihres dualen Studiums haben sie die Theorie- und Praxiskenntnisse erlangt, die sie nun bei ihrer Arbeit als Beamte im gehobenen Justizdienst in den Amts- und
Landgerichten, Sozial- und Arbeitsgerichten, den Staatsanwaltschaften, beim Zentralen IT
Dienstleister der Justiz sowie im Ministerium der Justiz anwenden.

Das duale Studium der Rechtspflege wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert und dauert etwa 3 Jahre. Es umfasst fachtheoretische Studienzeiten von 24 Monaten, die die Anwärterinnen und Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
absolvieren, sowie berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten, die in verschiedenen
Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes
Brandenburg zu durchlaufen sind.

Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflegetätigkeit, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter endet
jeweils zum 31. Dezember des vor dem Einstellungsjahr liegenden Jahres.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: Karriere/Rechtspflege abrufbar.

Quelle: OLG

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