Haushaltsausschuss des Landtages bewilligt „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ und „Green-Care
Soforthilfeprogramm“ für 2024
Die
54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten auch in diesem Jahr
zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Der
Landtagsausschuss
für Haushalt und Finanzen hat heute das „Sonderförderprogramm
Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ für 2024 bewilligt. Bereits im
vergangenen Jahr haben die Krankenhäuser angesichts der krisenbedingten
Preissteigerungen 95 Millionen Euro vom Land erhalten
– zusätzlich zu den 110 Millionen Euro, die regulär als
Investitionspauschale für die Krankenhäuser pro Jahr im Landeshaushalt
zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss hat heute zudem der
Fortführung des Soforthilfeprogramms „Green Care and Hospital“
zugestimmt
und damit rund 56 Millionen Euro für das Jahr 2024 bewilligt.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher
erklärt dazu: „Die zusätzlichen
Ausgaben sind notwendig, um die stationäre gesundheitliche Versorgung
sicherzustellen. Die Krankenhäuser befinden sich weiterhin in einer
wirklich schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Sie
sind vor allem stark belastet durch die Folgen der
Corona-Pandemie und aktuell durch die Energiekrise und Inflation
infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die
Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten fest an der Seite der
Krankenhäuser. Sie sind die zentralen Anker unserer
Gesundheitsversorgung.“
Von den
95 Millionen Euro wird eine Million Euro für die Beratung zur
Krisenbewältigung verwendet. 94 Millionen Euro werden entsprechend der
jährlichen Investitionspauschale auf die 54 Krankenhäuser, die im
Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen
sind, verteilt.
Mit dem
Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das
Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise
zusätzlich dabei, ihre
Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer
energetischen Gebäudesanierung. Mit dem heutigen Beschluss des
Landtagsausschusses für Haushalt und Finanzen stehen aus dem
„Brandenburg-Paket“ dafür
in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 66 Millionen Euro zur
Verfügung. Es wurden bereits 189 Anträge mit einem Gesamtvolumen von
rund 27,1 Millionen Euro vom Landesamt für Soziales und Versorgung
bewilligt.
Neu ist: In 2024 können nun auch Reha-Kliniken mit diesem
Geld unterstützt werden. Mit dem heutigen Beschluss des
Landtagsausschusses kann das Gesundheitsministerium die entsprechende
Förderrichtlinie zeitnah veröffentlichen.
Gesundheitsministerin Nonnemacher:
„Die Energiekrise hat zu erheblichen
Preissteigerung geführt, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
enorm unter Druck gesetzt haben. Sie hat gezeigt, wie wichtig es ist,
den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende
Investitionen vorzunehmen. Wir nutzen die Krisensituation
deshalb auch als Chance und investieren zusätzlich in den Ausbau von
Erneuerbaren Energien. Damit machen wir Krankenhäuser und Einrichtungen
der Pflege krisensicher, und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum
Klimaschutz. “
Die
Soforthilfe „Green Care and Hospital“ wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:
·
Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
(zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung,
Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf
Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und
Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung,
basierend auf erneuerbaren Energien),
·
Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität
für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
·
Kosten für
Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer
erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die
Energieagentur Brandenburg
der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.
Die
Billigkeitsrichtlinie ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg