
Alkoholisiert gegen Schranke gefahren
Alkoholisiert gegen Schranke gefahren pixabay Am Donnerstagabend fuhr ein 36-jähriger Mann mit seinem Pkw gegen die Schranke des Asklepios Klinikums in Brandenburg und beschädigte diese.
Startseite » Blog » Aktuelle Wetterlage – Frost, kräftiger Schneefall und Sturmböen – Schulen und Eltern entscheiden selbst über Schulbesuch
Wie der Deutsche Wetterdienst meldet, werden in Berlin und Brandenburg in den nächs-
ten Tagen Dauerfrost und strenger Frost erwartet, am Freitag teils kräftiger Schneefall,
gebietsweise 3 bis 8, örtlich bis 15 cm Neuschnee, bei Windböen um 60 km/h (Bft 7) aus
Ost.
Es gilt:
Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie
ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen. Die Eltern sind gehalten, die Situation vor Ort zu beobachten und auf die Hinweise der örtlichen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Träger der Schülerbeförderung und auf Hinweise der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zu achten und entsprechend Folge zu leisten.
Diese Regelung gilt seit 2010 (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4.)
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat keinen Einfluss auf die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs. Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, sich vor Ort bei den zuständigen Verkehrsträgern über etwaige Einschränkungen zu informieren.
Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katastrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten.
Quelle: Bildungsministerium Brandenburg

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