Trunkenheit im Sportbootverkehr


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Am Pfingstsonntag kam der Wasserschutzpolizei ein gemietetes Hausboot entgegen, welches mit mehreren Personen besetzt war. Im Wasserfahrzeug konnten diverse alkoholische Getränke gesichtet werden. Im Zuge der anschließenden Kontrolle wurde bei dem 50-jährigen Bootsführer ein Atemalkoholwert von 1,35 Promille ermittelt. In der Folge wurde eine Blutprobenentnahme durch einen hinzugezogenen Arzt durchgeführt. Aufgrund der Überschreitung des strafrechtlich relevanten Grenzwertes von 1,1 Promille wird gegen den Fahrer wegen der Trunkenheit im Schiffsverkehr ermittelt. Eine weitere an Bord befindliche Person war fahrtauglich und konnte die Fahrt mit dem fahrerlaubnisfreien Mietboot fortsetzen.

 Quelle: Polizeidirektion West


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