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Frühzeitige Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Packhof“

Geltungsbereich Bebauungsplan „Packhof“

Frühzeitige Bürgerversammlung am Donnerstag, dem 25. April 2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Packhof“ Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat am 20. Dezember 2023 für das im Stadtteil Neustadt befindliche Gelände „Packhof“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden, eine Änderung bzw. Berichtigung des FNP ist nicht erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als urbanes Gebiet, welches durch qualitativ hochwertige öffentliche und private Grün- und Freiräume ergänzt werden soll. Die landschaftlichen Potentiale durch den Bezug zur Havel sollen gestärkt und weiterentwickelt sowie das neue Quartier mit dem städtischen und landschaftlichen Umfeld vernetzt werden.

Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hierzu wird am Donnerstag, dem 25. April 2024, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Altstädtischen Rathaus, Raum 301, eine Bürgerversammlung durchgeführt.

Quelle: Verwaltung

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