Trauer um den Präsidenten des Landgerichts Potsdam Dr. Holger Matthiessen


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Mit tiefer Betroffenheit nimmt die Justiz Anteil an dem unerwarteten Tod von Herrn Dr. Holger Matthiessen, Präsident des Landgerichts Potsdam, der in der vergangenen Nacht im Alter von 61 Jahren unerwartet verstorben ist.

 

Mit ihm verliert die Justiz unseres Landes eine herausragende Richterpersönlichkeit, die ihr berufliches Wirken über mehr als drei Jahrzehnte in den Dienst des Rechtsstaats gestellt hat.

 

Herr Dr. Matthiessen, geboren am 21.08.1964, trat nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt zum 1. Juli 1994 in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg ein. Zu Beginn seiner Laufbahn war er im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg mit Gesetzgebungsangelegenheiten befasst. Sein weiterer beruflicher Weg führte ihn über Stationen beim Landgericht Frankfurt (Oder), beim Landgericht Potsdam sowie beim Brandenburgischen Oberlandesgericht in zahlreiche verantwortungsvolle Funktionen innerhalb der Justizverwaltung und Rechtsprechung. Neben seiner richterlichen Tätigkeit übernahm er früh Leitungs- und Personalverantwortung und prägte die Justizverwaltung mit großer Sachkunde, Weitblick und menschlicher Integrität.

 

Im Jahr 2007 wurde er zum Vizepräsidenten des Landgerichts Berlin ernannt, 2013 zum Vorsitzenden Richter am Kammergericht. Noch im selben Jahr erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Frankfurt (Oder). Im August 2019 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Berlin ernannt. Im Oktober 2023 kehrte Herr Dr. Matthiessen schließlich in die Brandenburgische Justiz zurück und übernahm die Leitung des Landgerichts Potsdam.

 

Herr Dr. Matthiessen genoss wegen seiner hohen fachlichen Kompetenz sowie seiner besonnenen und verbindlichen Art hohe Anerkennung weit über die Grenzen seines unmittelbaren Wirkungskreises hinaus. Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Justiz schätzten ihn als verantwortungsvollen Vorgesetzten, klugen Juristen und zugewandten Menschen. Sein viel zu frühes Ausscheiden hinterlässt eine schmerzliche Lücke.

 

Wir werden Herrn Dr. Matthiessen in dankbarer und respektvoller Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Quelle: OLG Brandenburg

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