Informationen zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026 für die Stadt Brandenburg an der Havel


Auszug aus der digitalen Bodenrichtwertkarte Bereich Plaue zum Stichtag 01.01.2026. © Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 wurden am 29. Januar 2026 durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte (BRW) werden vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte jährlich auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung ermittelt (§ 196 Baugesetzbuch). Für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel liegen seit 1991 durchgängig Bodenrichtwerte vor.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete ab. Diese Gebiete werden abgegrenzt und werden als Bodenrichtwertzonen bezeichnet.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel hat zum Stichtag 1. Januar 2026 138 Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, ein BRW für Bauerwartungsland und drei BRW für landwirtschaftliche Flächen ermittelt und beschlossen.

Rückblickend auf das Jahr 2025 hat sich der verhaltene Immobilienmarkt fortgesetzt. Aus Sicht des Gutachterausschusses haben insbesondere höhere und unsichere Bau- und Baufinanzierungskosten, energetische Themen, der außerplanmäßige Wegfall staatlicher Förderungen und die geopolitische Lage insgesamt zu Unsicherheit und anhaltender Zurückhaltung auf dem Grundstücksmarkt geführt. Die Anzahl der Kauffälle ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Fälle auf insgesamt 419 Kauffälle gesunken. Darüber hinaus kann konstatiert werden, dass die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2026 überwiegend stagnieren oder eine leicht steigende Tendenz gegenüber den BRW vom 1. Januar 2025 aufweisen.

Von den 138 BRW haben rund 51 Prozent keine Veränderung und 49 Prozent eine leichte Erhöhung zum Vorjahr erfahren. Die Erhöhungen liegen zwischen 3 Euro/m² bis 50 Euro/m². Ein BRW wurde gesenkt.

Kurze Zusammenfassung

In den Wohngebieten der städtischen Lage (beispielsweise Görden, Eigene Scholle, Mötzower und Krakauer Vorstadt, Quenz usw.) sind 23 Bodenrichtwerte ermittelt worden. Die BRW für die „Eigene Scholle“ und „Schmöllner Weg“ sind um 10 bzw. 5 Euro/m² gestiegen. Neu: Die Zonen „Falkenbergswerder-West“, „Falkenbergswerder-Ost“ und „Heidekrug“ sind zu der neuen Zone „Falkenbergswerder“ zusammengefasst und mit einem BRW von 120 Euro/m² ermittelt worden. Alle anderen BRW wurden auf dem Niveau des Vorjahres bestätigt und liegen zwischen 70 und 170 Euro/m².

In den dörflichen Lagen (zum Beispiel Gollwitz, Göttin, Klein Kreutz, Saaringen, Schmerzke, Wilhelmsdorf, Wust) wurden elf Bodenrichtwerte ermittelt; die BRW wurden auf dem Vorjahresniveau bestätigt.Die BRW in den dörflichen Lagen bewegen sich zum Stichtag zwischen 30 und 100 Euro/m².

In den Bebauungsplangebieten des individuellen Wohnens (B-Plangebiete wie beispielsweise Schmerzke-Zingelheide, Märchenviertel, Havelkietz, Osthalbinsel usw.) wurden elf Bodenrichtwerte ermittelt. Alle BRW haben eine Erhöhung zwischen 4 bis 10 Prozent erfahren, dass entspricht 10 bis 30 Euro/m². Der Höhe nach bewegen sich die elf BRW zwischen 110 und 330 Euro/m².

Für die Gewerbegebiete wurden zehn Bodenrichtwerte ermittelt, wobei neun auf dem Niveau des Vorjahres bestätigt wurden. Für die BRW-Zone „Am Neuendorfer Sand- Gewerbe“ wurde eine Wertsenkung von 40 EUR/m² auf 30 Euro/m² ermittelt. Die BRW für gewerbliche Flächen in der Stadt Brandenburg an der Havel liegen damit zum Stichtag zwischen 17 und 30 Euro/m².

Der Bodenrichtwert für Industrie im Hohenstückener Industrie- und Gewerbegebiet wurde mit 16 EUR/m² auf dem Vorjahresniveau bestätigt. Die vier BRW der städtischen Flächen für Handel und Dienstleistung wurden auf dem Vorjahresniveau bestätigt. Die BRW für Handel und Dienstleistung liegen damit zum Stichtag zwischen 30 und 70 Euro/m².

In Plaue wurden sieben Bodenrichtwerte ermittelt. Alle BRW haben eine Erhöhung zwischen 8 bis 21 Prozent erfahren, der BRW der Zone „Plaue-Am Havelgut“ wurde auf dem Vorjahresniveau bestätigt. Die BRW in Plaue liegen damit zum Stichtag zwischen 35 und 140 Euro/m².

Im Stadtteil Kirchmöser existieren sechs Bodenrichtwertzonen für Wohnlagen. Alle BRW haben eine Erhöhung zwischen 7 bis 10 Prozent erfahren, lediglich der BRW der Zone „Kirchmöser-Lankenweg“ wurde auf dem Vorjahresniveau bestätigt. Die BRW in Kirchmöser liegen zum Stichtag zwischen 55 und 200 Euro/m².

In den Mietwohnungsbaugebieten (beispielsweise Alter Görden, Große Gartenstraße, Gutenbergstraße, Hohenstücken, Nord, Walzwerksiedlung usw.) wurden 17 Bodenrichtwerte ermittelt. Die BRW sind allesamt gestiegen. Die Steigerungen bewegen sich zwischen 4 und 7 Prozent, was einer Steigerung um 5 bis 20 Euro/m² entspricht. Die BRW für Wohnbauflächen des Mietwohnungsbaus liegen damit zum Stichtag zwischen 75 und 240 Euro/m².

In der Stadt Brandenburg an der Havel werden vier BRW-Zonen für Mischgebiete (Neuendorfer Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Jacobstraße, Potsdamer Landstraße) zum Stichtag 1. Januar 2026 geführt. Die zum Stichtag ermittelten BRW liegen in einem Bereich von 55 bis 260 Euro/m², wobei der BRW der Zone „Jakobstraße“ auf 260 Euro/m² erhöht wurde und die anderen dem Vorjahresniveau entsprechen.

Seit 2015 werden BRW für kleine Wohnsiedlungen im Außenbereich ermittelt. Für die BRW-Zonen „Bohnenland“, „Neu Plaue“ „Görisgräben“ und „Wendgräben“ liegen die BRW zum 1. Januar 2026 bei 25 Euro/m², was einer ermittelten Erhöhung von 3 Euro/m² im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Seit 2016 werden BRW für Erholungsgebiete ermittelt. Zum Stichtag 1. Januar 2026 werden 17 BRW geführt. Die BRW liegen in einer Spanne von 20 bis 120 Euro/m² und haben sich zum Vorjahresniveau nicht verändert. Neu: Für die Lagen „Krakauer Vorstadt Erholung“ und „Der Werder Erholung“ wurde erstmals ein BRW mit 30 Euro/m² bzw. 35 Euro/m² ermittelt.

Die Bodenrichtwerte im Zentrum und in den zentrumsnahen Lagen wurden im Vergleich zum Vorjahr zwischen 4 bis 10 Prozent erhöht ermittelt. Die BRW liegen damit zum Stichtag zwischen 240 und 1.000 EUR/m² für baureifes Land. Eine Ausnahme stellt die Zone „Alter Packhof“ dar, hier wurde der BRW für die Qualität Bauerwartungsland mit 160 Euro/m² ermittelt.

Die BRW für landwirtschaftliche Flächen werden unterteilt in einen BRW für Acker, Grünland und Forsten für das Stadtgebiet:

  • Acker BRW gestiegen von 1,20 Euro/m² auf 1,30 Euro/m²,
  • Grünland BRW gestiegen von 0,65 Euro/m² auf 0,70 Euro/m²,
  • Forsten BRW 0,25 Euro/m², gleichbleibend zum Vorjahr

Der BRW für Forstflächen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohne Aufwuchs ermittelt.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel und telefonisch unter (03381) 586203, (03381) 586205 oder (03381) 586237 erhalten werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf dem Bodenrichtwertportal „Boris Land Brandenburg“ der gebührenfreien Ansicht und des gebührenfreien Abrufs aller ab dem Jahre 2010 ermittelten BRW für das Gebiet des Landes Brandenburg. Neu ist die Möglichkeit des Aufrufs der BRW-Karten ab 1991. Die BRW zum Stichtag 1. Januar 2026 werden voraussichtlich im März 2026 im Portal eingepflegt.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg © Gutachterausschuss für Grundstückswerte

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