
In Gedenken an Klaus Lietze
In Gedenken an Klaus Lietze Klaus Lietze © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt Von der Stiftung Wredow’sche Zeichenschule Mit großer Anteilnahme und
Erneute Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 26 wurde nach Abschluss der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 25.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 noch einmal geändert. Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 26 liegt damit in der Fassung vom Dezember 2025 vor.
In der erneut geänderten Entwurfsfassung vom Dezember 2025 wurde die textliche Festsetzung TF 1 zur Art der baulichen Nutzung ergänzt. Die im festgesetzten Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen wurden mit der Ergänzung in Absatz 5 weitergehend eingeschränkt: Parkplätze ab einer Größe von 0,5 Hektar sowie Hotels und Beherbergungsbetriebe mit einer Bettenzahl ab jeweils 100 oder einer Gästezimmerzahl ab jeweils 80 sind demnach unzulässig. Durch die Ergänzung in Absatz 5 wurde die TF 1 auch redaktionell fortgeschrieben. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben erfolgen nunmehr (materiell unverändert) in Absatz 6 der TF 1. Weiterhin wurde die Rechtsgrundlage für die textliche Festsetzung TF 4.1 Lärmemissionskontingentierung aktualisiert. Weitergehende Änderungen an den Festsetzungen sind nicht erfolgt. Die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben. Zur verkehrlichen Anbindung des Plangebietes erfolgten neue gutachterliche Untersuchungen, die in den geänderten Bebauungsplanentwurf eingearbeitet wurden. Anpassungen an den sonstigen Fachgutachten waren nicht erforderlich.
Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB wird der geänderte Entwurf im Internet veröffentlicht, um in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Unterlagen können während der Dauer der erneuten Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
vom 22. Januar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel eingesehen werden; sie sind auch über das Internetportal DiPlanung zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Geschäftsbereich 02, Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, SG Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer 111, während der Dienstzeiten.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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