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Zwei Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet

Zur Förderung des Radverkehrs wurden in der letzten Woche zwei Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Dies betrifft die Bäcker- und die Hochstraße.

Durch die Anbringung des Zusatzzeichens „Radverkehr frei“ unter dem Verbot der Einfahrt wird dem Radfahrer in diesen Straßen angezeigt, dass er davon freigestellt ist und die eigentliche Einbahnstraße entgegengesetzt befahren darf.

Dem Fahrzeugverkehr wird jeweils am Beginn der Einbahnstraßen durch das angebrachte Zusatzzeichen „Radverkehr in Gegenrichtung“ unter den rechts- und linksstehenden Einbahnstraßenschildern angezeigt, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu diesem Zusatzzeichen heißt es wortwörtlich:

„Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt (§ 8 Absatz 1 Satz 1) unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.“

Die Straßenverkehrsbehörde weist auf die geänderten Verkehrsführungen für den Radverkehr hin und macht in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass der aus der Bäckerstraße mit dieser neuen Verkehrsregelung an der gleichrangigen Kreuzung Parduin/ Rathenower Straße/ Mühlentorstraße ausfahrende Radfahrer mit in die sogenannte Rechts-vor-links-Regelung einbezogen ist.

Der Radverkehr, der mit der neuen Verkehrsfreigabe die Hochstraße entgegengesetzt befahren darf, hat an der Einmündung zum Gertrud-Piter-Platz dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Darauf wird der Radfahrer durch die aufgetragene kurze Wartelinie aufmerksam gemacht.

Quelle: Verwaltung

 

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