Vorfahrtänderung Geranienweg und Am Silokanal


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Aus gegebenem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass die Beschilderung hinsichtlich des verkehrsberuhigten Bereiches an der Einmündung Geranienweg und dem sogenannten Sommerweg der Gördenallee vor einigen Tagen geändert wurde. Da der verkehrsberuhigte Bereich jetzt nicht mehr von der Gördenallee kommend unmittelbar vor den Straßenbahngleisen beginnt, sondern erst jeweils rechts bzw. links am Sommerweg bzw. ein paar Meter weiter im Geranienweg regelt sich die Vorfahrt hier im Einmündungsbereich nicht mehr nach dem Vorfahrtsgrundsatz rechts vor links, sondern nach § 10 „Einfahren und Anfahren“ der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleiches gilt an der Einmündung Am Silokanal. Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Beachtung der neuen Verkehrsorganisation.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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