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Verbraucherzentrale warnt vor Pflegeservice SMART
Verbraucherzentrale warnt vor Pflegeservice SMART
Schweizer Firma bittet Verbraucher:innen nach Telefonat zur Kasse
Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher werden derzeit am Telefon kalt erwischt: Der Pflegeservice SMART klärt vorzugsweise ältere Menschen darüber auf, welche Leistungen sie mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege bei der Pflegekasse beantragen können. Dafür versendet der Anbieter eine Rechnung über 129 Euro. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: „Wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wird, widerrufen Sie den Vertrag sofort, wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten.“
Mehrere Verbraucher:innen meldeten sich in den vergangenen Wochen bei der VZB: Alle waren von Mitarbeitern des Schweizer Unternehmens United Swiss Marketing AG als Pflegeservice SMART angerufen worden, das offenbar über Leistungen im Bereich der Pflege informiert. Dabei sind dem Anbieter verschiedene Daten der Betroffenen wie Name und teilweise auch der Pflegegrad bereits bekannt. „Mit derartigen Daten ausgerüstet, lässt sich bei einem eigentlich unerwarteten Anruf sofort Vertrauen aufbauen. Betroffene fühlen sich persönlich angesprochen und beraten“, so Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die zwölfseitigen Informationen, die die Betroffenen nach Telefonaten unter anderem erhalten, sind aus Sicht der VZB allgemein gehalten. Die „Serviceleistung“ enthält weder eine individuelle Bedarfsanalyse noch eine Einschätzung der Pflegesituation und beinhaltet keine Pflegeberatung, wie der Anbieter selbst darlegt. Dafür erhalten die Betroffenen eine Rechnung in Höhe von 129 Euro.
Die Verbraucherzentrale rät, einem Vertragsschluss am Telefon nicht zuzustimmen und bei unerwünschten Anrufen das Gespräch besser sofort zu beenden. Wenn doch eine Rechnung ins Haus flattert, sollte man umgehend den Widerruf erklären, selbst wenn man der Meinung ist, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Dazu bietet die Verbraucherzentrale einen allgemeinen Musterbrief an.
„Der Anbieter nutzt nach unserer Auffassung den Überraschungseffekt aus: Die Betroffenen wollen in der Regel die gebotene Leistung gar nicht, die aus Informationen besteht, die man kostenlos im Internet beispielsweise auf Seiten der Pflegekassen findet oder etwa bei örtlichen Pflegestützpunkten erhält“, klärt Michèle Scherer auf.
Die VZB hat auf ihrer Internetseite die verschiedenen Pflegeleistungen aufgeschlüsselt und informiert über Beratungsangebote.
Für Fragen rund um Geschäfte am Telefon oder an der Haustür können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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