
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel
Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen © Stadt Brandenburg an der Havel / René Paul-Peters
Startseite » Blog » Verbotene Fallennutzung – Fuchs schwer verletzt – Zeugenaufruf
Am 15. April 2025 wurde im Bereich der Kleingartenanlage Sonnenschein in der Mahlerstraße in Brandenburg an der Havel ein Fuchs durch ein sogenanntes Tellereisen schwer verletzt.
Die Falle wurde durch die Jagdbehörde sichergestellt. Das Tier musste aufgrund der Verletzungen erlöst werden. Sogenannte Tellereisen, also wahllos auf Druck arbeitende Totschlag- oder Fangeisen, sind in Deutschland im jagdrechtlichen Gebrauch bereits seit dem Jahr 1934 – erneuert durch EU-Verordnung im Jahr 1991 – in ihrer Verwendung verboten.
Die Schmerzzufügung mit Hilfe eines Tellereisens stellt eine Straftat nach § 17 Nummer 2 b Tierschutzgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bereits das Aufstellen von Tellereisen zum Fangen von Wirbeltieren, ungeachtet weiterer jagdlicher Vorschriften, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz dar.
Die untere Jagdbehörde bittet daher um Mithilfe: Wer kennt den Eigentümer oder den Aufsteller der Falle?
Entsprechende Informationen sind bitte der unteren Jagdbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel mitzuteilen.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel/Untere Jagdbehörde

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