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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest

Seit dem 30. September 2023 gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 29.09.2023 zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Geflügelausstellungen und bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe (Geflügelhandel) ab 30.09.2023 angeordnet wurde.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist zu finden im aktuellen Amtsblatt Nr. 19/2023 für die Stadt Brandenburg an der Havel.

Quelle: Verwaltung

 

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