Die Beschilderung erfolgt am Montag, 14. Oktober 2024
Die Bauhofstraße wird durchweg zur Tempo-30-Straße, jedenfalls montags bis freitags in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr. Die Beschilderung erfolgt am Montag, 14. Oktober 2024.
Teilbereiche waren bereits am 28. Mai 2020 zeitlich beschränkt mit Tempo 30 ausgewiesen – im Zuge der Neuregelung des § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung. Hintergrund war die Intention des Bundesgesetz- und verordnungsgebers, im Nahbereich schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Altenheimen mehr Verkehrssicherheit durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit unabhängig von der Straßenklasse zu erreichen. Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h galt seitdem nur noch auf den verbliebenen Teilstücken zwischen Luckenberger Brücke und Wredowstraße wie auch zwischen Jacobstraße und dem Zentrumsring, da der Club am Trauerberg seinerzeit als Freizeiteinrichtung nicht unter die Neuregelung fiel.
Da der Club nunmehr auch ein begrenztes Hortangebot zur Verfügung, gilt er somit als sogenannte hortähnliche Einrichtung mit unmittelbarem Zugang zur Bauhofstraße.
„Damit greift die Regelung der StVO zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in einem unmittelbaren 300 m-Bereich der Einrichtung,“
erläutert Straßenverkehrsamtsleiter Sebastian Hennig. Ergänzend erklärt er:
„Im Rahmen einer Gesamtschau war nun festzustellen, dass aufgrund der zahlreichen schützenswerten Einrichtungen in der gesamten Bauhofstraße – Kita, Hort, zwei Seniorenwohnanlagen, Hospiz, hortähnliche Einrichtung – der deutlich überwiegende Teil zeitlich beschränkt mit Tempo 30 ausgewiesen ist oder wird, sodass die verbliebenen Teilstücke mit Tempo 50 sich nicht nur unterordnen, sondern es objektiv keinen Sinn mehr macht, dort diese Höchstgeschwindigkeit zu fahren.. Aufgrund dieser Sachlage haben ebenso Polizei wie Baulastträger eine Harmonisierung der Geschwindigkeit gefordert. Daher wird nun mit Beschilderung ab dem 4. Oktober 2024 für die gesamte Bauhofstraße zeitlich beschränkt Tempo 30 gelten.“
Die bisherige zeitliche Geltung von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr werde um eine Stunde auf 18 Uhr verlängert, da auch noch nach den Schließzeiten der Kitas und Horte der Heimweg der Kinder abgesichert werden soll. Zudem würde dies auch den Besuchszeiten der Pflegeeinrichtungen für Senioren gerecht.
Sebastian Hennig:
„Gleichzeitig können mit der Maßnahme weitere Problemfelder aufgegriffen und entschärft werden. So wird bereits seit längerem gefordert, auch auf der Kanalbrücke im Bereich der Haltestelle die Geschwindigkeit zu reduzieren. Bislang mangelte es an einer Rechtsgrundlage. Außerdem wird sich im Bereich der Bauhofstraße zwischen Trauerberg und Zentrumsring mit dem neu etablierten Schutzstreifen für Radfahrende Tempo 30 zur Hauptnutzungszeit positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken.“
Die Einschränkungen für den motorisierten Fahrzeugverkehr seien moderat, der vermeintliche Zeitverlust gering. Gleiches gilt für die Fahrzeugflotte der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel, mit denen sich die Stadt abgestimmt hat. Etwaige Fahrzeitverlängerungen liegen im Sekundenbereich und führen nicht zur Gefährdung von Anschlüssen.
„Auch wenn wir geringere Höchstgeschwindigkeiten als Restriktionen empfinden können, so sollten jedoch auch die positiven Begleitumstände ins Sichtfeld gerückt werden,“
findet Sebastian Hennig und zählt auf:
„Es gibt weniger Unfälle, weniger Verkehrslärm und mehr Lebensqualität für die Anwohner. Außerdem ermöglicht Tempo 30 ein entspannteres Fahren mit besseren Reaktionsmöglichkeiten und kürzeren Bremswegen.“
Gleichwohl, so Hennig, müsse Mobilität auch unsere zeitlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Entsprechend baulich und verkehrstechnisch hochwertig ausgestattete Straßen mit überörtlicher Bedeutung sollen auch weiterhin ein zügiges Vorankommen ermöglichen.
Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel