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Tolle Herbstferienangebote in den städtischen Bibliotheken Das Trickfilmstudio ist für junge Besucher ab neun Jahren. Montag, den 20. Oktober bis Donnerstag, den 30. Oktober 2025
Startseite » Blog » Selbständig eingerichteter Komposthaufen und gleichzeitig illegale Entsorgung von Bioabfall im OT Plaue
Der Herbst naht und in den meisten Kleingärten und auf den Grundstücken werden nach und nach immer mehr Strauch-und Baumfrüchte reif.
Es können durchaus große Mengen von Früchten an den Sträuchern oder Bäumen hängen. Diese sind in ihrer schieren Masse oder weil sie als Fallobst meist faulig werden, nicht mehr verarbeitungsfähig.
Hieraus ergibt sich oftmals der Entschluss, das „Zuviel“ an heimischen Fallobst entsorgen zu wollen. Es findet sich meist der Irrglaube wieder, dass Fallobst oder auch Ast- oder Grünschnitte aus dem Garten ja Natur sind und auch in der Natur entsorgt werden dürfen. Nein! Bioabfälle, wie eben Gras-, Ast-/Grünschnitte, Fallobst oder auch Gemüse (insofern nicht in der Küche verarbeitet) sind ebenso wie Haus- oder Restmüll (bspw. verarbeitetes Obst und Gemüse) ordnungsgemäß zu entsorgen.
Selbständig und womöglich auf fremden Grundstücken oder in der freien Natur eingerichtete „Komposthaufen“ sind kein zugelassener Entsorgungsweg für Bio- oder sonstige Abfälle. Hierfür ist der auf dem eigenen Grundstück eingerichtete Kompost, die Biotonne oder ein Wertstoffhof zu nutzen. Neben den abfall- und ggf. auch naturschutzrechtlichen Problemen, die durch diese illegale Entsorgung entstehen, passiert jedoch noch etwas Anderes.
Die Entsorgenden füttern das Wild und decken dabei den Tisch reich.
Wildtiere, wie z.B. Wildschweine, fühlen sich von solchen „Kompostieranlagen“ magisch angezogen. Aufgrund eines aktuellen Hinweises wurde im Ortsteil Plaue eine eigenmächtig eingerichtete „Kompostieranlage“ festgestellt. Diese befindet sich, der Bequemlichkeit des illegalen Entsorgers geschuldet, sehr dicht an der Wohnbebauung, so dass diese die Wildschweine förmlich einlädt auch in den bewohnten Bereichen nach Futter zu suchen. Dass Wildtiere den Weg in die Ortslage finden kann nie ausgeschlossen werden, jedoch führen Unachtsamkeit, Bequemlichkeit und auch illegale Gartenabfallentsorgung genau dazu, dass mehr und vor allem schneller Wildtiere den Weg in den Ort suchen.
Daher werden alle Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, die Gartenabfälle der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen und eben nicht den Wildtieren als 5-Gänge-Menü zu präsentieren.
Quelle: Verwaltung
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