Änderung der Parksituation in der Augustastraße
Änderung der Parksituation in der Augustastraße pixabay Auf Grund der weiteren Verdichtung durch Bebauung und dem damit verbundenen Zuzug im Bereich des Packhofes sieht sich
Startseite » Blog » Wer möchte ehrenamtlich als vorsitzende oder als stellvertretende Schiedsperson in der Schiedsstelle 2 tätig werden? Neuwahl der vorsitzenden und stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle 2
Die Stadt Brandenburg an der Havel sucht Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als vorsitzende oder als stellvertretende Schiedsperson in der Schiedsstelle 2 tätig werden möchten. Der Vorsitz soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden, die Stellvertretung zum Ende dieses Jahres.
Die Schiedsstelle 2 ist für den Bereich Brandenburg an der Havel Altstadt, Neustadt, Walzwerksiedlung und Neuendorf zuständig und hat ihren Sitz im Altstädtischen Rathaus.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Einmal im Monat findet jeweils eine Sprechstunde statt, in der betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in ihrer zuständigen Schiedsstelle vortragen können.
Schiedsperson kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, das 25. Lebensjahr vollendet und im Bezirk der Schiedsstelle 2 seinen Wohnsitz hat. Die Schiedsperson sollte schreibgewandt sein, Autorität besitzen, über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören verfügen sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben. Um das Amt einer Schiedsperson ausüben zu können, finden regelmäßig von der Stadt Brandenburg an der Havel finanzierte Fortbildungsseminare statt.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden ihre schriftliche Bewerbung bis zum 10. Juni 2022 an die Stadt Brandenburg an der Havel, Fachgruppe Rechtsamt/Büro SVV, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel (E-Mail: rechtsamt@stadt-brandenburg.de). Hierzu kann der vorbereitete Bewerbungsbogen verwendet werden.
Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 03381 583001 möglich.
Quelle: Verwaltung
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