Neuer Online-Dienst für Baumaßnahmen an oder im Umfeld von denkmalgeschützten Gebäuden

Unsere geschichtsträchtige Stadt ist geprägt durch einen reichen Bestand an historischer Bausubstanz und zahlreichen Denkmalen. Insbesondere Denkmale in privatem Eigentum unterliegen durch veränderte Nutzungsanforderungen oder notwendige Sanierungsmaßnahmen einem Veränderungsdruck. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz unterscheidet Baudenkmale, Denkmalbereiche, technische Denkmale, Gartendenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. Zu einem Denkmal gehören sowohl bewegliche Zubehör- und Ausstattungsteile als auch beispielsweise Einfriedungen und Nebengebäude, wenn sie mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden. Der gesetzliche Schutz betrifft zudem die Umgebung von Denkmalen.

Der Schutz und die Erhaltung der Denkmale sind von großem öffentlichen Interesse. Deshalb ist für Maßnahmen, die die Substanz und/oder das Erscheinungsbild eines Denkmals verändern, eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ebenso sind Bodeneingriffe oder Veränderungen in der Umgebung eines Denkmals erlaubnispflichtig. Die Fachgruppe Denkmalschutz als zuständige untere Denkmalschutzbehörde bearbeitet jährlich ca. 900 denkmalrechtliche Erlaubnisanträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren.

Ab sofort können Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis auch unkompliziert online bei der Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Ein entsprechendes Online-Formular steht auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel zur Verfügung und kann über den Dienstleistungseintrag Denkmalrechtliche Erlaubnis aufgerufen werden. Anlagen wie Fotos oder Pläne können zusätzlich hochgeladen werden.

Die digitale Antragstellung ist ein Angebot an alle Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Selbstverständlich ist die Einreichung der Antragsunterlagen auch weiterhin in Papierform bei der Fachgruppe Denkmalschutz im Verwaltungsgebäude in der Klosterstraße 14 möglich.

Quelle: Verwaltung

 

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