Nachträgliche An- und Abmeldungen beim Strombezug künftig nicht mehr möglich


Beispielfoto Stadtwerke Brandenburg

Ab dem 6. Juni 2025 gelten bundesweit neue gesetzliche Regelungen zum Lieferantenwechsel im Strommarkt: Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist künftig nicht mehr möglich. Die Stadtwerke Brandenburg an der Havel weisen daher alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, ihren Ein- oder Auszug rechtzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus, zu melden.

„Wer umzieht, sollte den Stromanschluss frühzeitig organisieren – so wie den Nachsendeauftrag bei der Post“, betont Michael Woik, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg. „Die Gesetzesänderung bringt mehr Tempo in den Markt, aber erfordert auch mehr Planung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Stromverträge ab Juni 2025 nur noch tagesaktuell abgeschlossen oder beendet werden können. Was bisher häufig rückwirkend geregelt wurde, ist dann nicht mehr erlaubt. Dadurch soll die Wechselprozesse zwischen Energieanbietern effizienter und transparenter gestaltet werden.

Wichtiger Hinweis zur Systemumstellung:
Aufgrund der technischen Umstellung werden alle Online-Portale der Stadtwerke Brandenburg vom 25. Mai bis voraussichtlich 11. Juni 2025 nicht erreichbar sein.
In dieser Zeit sind An- und Abmeldungen sowie Kündigungen ausschließlich persönlich im Kundencenter (Packhofstraße 31, Brandenburg an der Havel) oder per E-Mail an kundenservice@stwb.de möglich.

Die Stadtwerke Brandenburg empfehlen allen Kunden, bei Umzügen folgende Angaben frühzeitig bereitzuhalten:

·         Einzugsdatum / Auszugsdatum

·         Zählernummer der neuen bzw. alten Wohnung

·         Persönliche Kontaktdaten

·         ggf. Angaben zum bisherigen Energieversorger

 

Weitere Informationen und eine Checkliste für den Umzug auf:

24hLieferantenwechsel – Stadtwerke Brandenburg (stwb.de)

Quelle: StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG

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