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Landesregierung verlängert Corona-Verordnung
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird um weitere zwei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. September. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Trotz insgesamt weiter rückläufiger Fallzahlen bleibt der Infektionsdruck in allen Altersgruppen hoch. Der Omikron-Subtyp BA.5 ist dominant und besonders ansteckend. Deshalb brauchen wir weiterhin die Basisschutzmaßnahmen, die uns das geltende Infektionsschutzgesetz ermöglicht. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie hängt entscheidend vom Verhalten der Bevölkerung und der gegenseitigen Rücksichtnahme ab. Die allgemeinen Empfehlungen zur Infektionsvermeidung sollten auch weiterhin befolgt werden. Die Corona-Impfung bietet eine hohe Schutzwirkung gegen einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung. Besonders älteren Menschen und solchen mit chronischen Erkrankungen empfehlen wir, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen.“
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ist am 3. April 2022 in Kraft getreten. Sie regelt auf Grundlage von § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz Masken- und Testpflichten im Land Brandenburg. Unverändert gilt:
Hinweis zur Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung: Nach der aktuell geltenden Fassung des § 28a Absatz 10 Infektionsschutzgesetz müssen erlassene Corona-Verordnungen der Länder spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Mit der beabsichtigten Novelle des Infektionsschutzgesetzes plant der Bund eine Anpassung der Vorschrift, damit die Länder auch darüber hinaus Corona-Maßnahmen anordnen können.
Aktuelle Corona-Zahlen: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 254,3 (vor vier Wochen: 352,6). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 3,63 (Corona-Ampel: Gelb / Wert vor vier Wochen: 8,26 / Rot). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt landesweit aktuell bei 3,9 Prozent (Corona-Ampel: Grün / Wert vor vier Wochen: 5,7 Prozent / Grün). Aktuell werden 286 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 26 in intensivmedizinischer Behandlung (vor vier Wochen: 512 Personen stationär, davon 40 in intensivmedizinischer Behandlung).
Weitere Informationen sind auf dem Corona-Portal veröffentlicht:
Quelle: Staatskanzlei Brandenburg
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