Informationen zur Briefwahl für die Stichwahl am 23. November 2025 in Brandenburg an der Havel


Wer bereits zur Wahl des Oberbürgermeisters am 9. November 2025 Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt diese, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt, auch für die Stichwahl am 23. November. © Stadt Brandenburg an der Havel

Wer bereits bei der Oberbürgermeisterwahl am 9. November Briefwahl beantragt hat, erhält automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, sofern dem bei der Beantragung nicht widersprochen wurde. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.

Personen, die nach dem 9. November entweder durch Zuzug oder Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung erhalten, bekommen Post von der Wahlbehörde.

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 17. November 2025, wieder geöffnet. Es gelten die Öffnungszeiten wie unten aufgeführt. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden.

Adresse:
Wahlbehörde
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, über das Online-Formular, per E-Mail an briefwahl@stadt-brandenburg.de oder Telefax unter (03381) 58 10 24 möglich.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen.

Briefwahl vor Ort (ab dem 17. November bis einschließlich 21. November 2025): Nicolaiplatz 30, Raum 108, 14770 Brandenburg an der Havel

Montag:
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr

 

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

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