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Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig am Ziel sein. © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 An
Startseite » Blog » Information zu genehmigungspflichtigen Ferienwohnungen
Brandenburg an der Havel erfreut sich bei Touristen wachsender Beliebtheit. Die Historie der über 1.000-jährigen Stadt, ihre traumhafte Lage inmitten der Havellandschaft und der anhaltende Ausbau der touristischen Angebote locken zu allen Jahreszeiten immer mehr Besucher an. Die Beherbergungsangebote sind vielfältig und reichen von Hotels und Pensionen über Ferienhäuser bzw. -wohnungen bis hin zu Campingplätzen.
Zu beobachten ist, dass sich Haus- und Wohnungsbesitzer immer öfter entschließen, vorhandenen Wohnraum als Unterkunft für Feriengäste zur Verfügung zu stellen. Diese positive touristische Entwicklung ist für Bürgermeister Michael Müller ein weiteres Indiz dafür, dass unsere Stadt weiter an Attraktivität gewinnt. Dabei ist nicht allen bekannt, dass dies wegen der Änderung der Nutzung grundsätzlich einer Baugenehmigung bedarf.
Hintergrund ist, dass die Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes, wozu auch die Änderung der Nutzung zählt, in Deutschland baugenehmigungspflichtig ist. Gleiches gilt daher für die Nutzungsänderung einer einzelnen Wohnung oder eines Büros. Welche Nutzungen in Gebäuden zulässig sind oder nicht, regeln vor allem das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung. Letztere führte 2018 den Paragraphen 13a ein, nach welchem Ferienwohnungen, die als solche einem wechselnden Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, zu den nicht störenden Gewerbebetrieben gehören und daher auch in sogenannten allgemeinen Wohngebieten zulässig sind.
Bürgermeister Michael Müller sagt dazu:
„Ich gehe davon aus, dass die Vielzahl der vorhandenen Ferienwohnungen, für die bisher keine Baugenehmigung beantragt wurde, genehmigungsfähig sind.“
Wenn der Besitzer einer Wohnung diese also künftig als Ferienwohnung vermieten möchte oder bereits vermietet hat, muss er bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen. Für Beratungen dazu sind die Kolleginnen und Kollegen der Bauaufsicht per E-Mail unter der Adresse bauaufsicht@stadt-brandenburg.de oder telefonisch unter (03381) 58 63 07 erreichbar.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg
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