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Hohe Energiekosten: Ministerin Nonnemacher fordert schnelle Umsetzung des vorgeschlagenen Hilfsfonds für soziale Dienstleister
Die von der Bundesregierung berufene ExpertInnen-Kommission „Gas und Wärme“ hat in ihrem Zwischenbericht vom 10. Oktober 2022 vorgeschlagen, einen Hilfsfonds für soziale Dienstleister einzurichten. Damit sollen unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken und andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur angesichts deutlich steigender Energiekosten besonders unterstützt werden. Brandenburgs Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher begrüßt diese Idee ausdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, den Hilfsfonds schnell umzusetzen:
„Einmalzahlung und Gaspreisbremse allein werden Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen, wie zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen, Tafeln oder Frauenhäuser, nicht ausreichend entlasten. Sie sind nicht in der Lage, kurzfristig kostensenkende Anreize zum Energiesparen umzusetzen, ohne ihre Leistungsangebote für Patientinnen und Patienten, Pflege- und Hilfebedürftige oder Schutzsuchende einschränken zu müssen. Damit wäre die Versorgung vieler Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in Gefahr. Das muss in dieser Krise wirksam verhindert werden. Die Gesundheitsversorgung und der Sozialstaat müssen funktionieren. Der vorgeschlagene ‚Hilfsfonds soziale Dienstleister‘ ist ein gutes Instrument, dies abzusichern. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung. Dafür muss die Bundesregierung den Empfehlungen der Kommission nun auch folgen.“
In dem Zwischenbericht der ExpertInnen-Kommission „Gas und Wärme“ heißt es unter der Überschrift „Hilfsfonds soziale Dienstleister“ wörtlich: „Die Gaspreisbremse führt in ihrer Mechanik dazu, dass die Energiekosten auch für die sozialen Dienstleister (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Sozialkaufhäuser etc.) 2023 weiter spürbar über den Werten liegen, die Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen der Refinanzierung zugrunde gelegt wurden. Diese kostensenkenden Sparanreize könnten kurzfristig nur durch Angebotseinschränkungen erreicht werden, die gesellschaftlich als nicht vertretbar einzuschätzen sind. Die soziale Infrastruktur ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss in der Krise abgesichert werden, um die Versorgung der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen. Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg

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