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Bäckerstraße gesperrt pixabay Am Freitag, den 19. September findet in der Bäckerstraße ein Nachbarschaftsfest statt. Dazu wird die Bäckerstraße zwischen den Einmündungen Schusterstraße und Parduin/Mühlentorstraße
Startseite » Blog » Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien gilt seit dem 1. Januar 2025
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie führt wichtige Neuerung im Bereich der Abfallentsorgung ein – weitere Nutzung der Restmülltonne für zerschlissene, verschmutzte Alttextilien empfohlen.
Seit dem Jahresbeginn gilt bundesweit und somit auch für die Stadt Brandenburg an der Havel eine neue Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese Maßnahme wurde im Rahmen einer EU-Richtlinie in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Bundesgesetz) EU-weit eingeführt, um die Wiederverwendung bzw. das Recycling von Textilien zu steigern und das Abfallaufkommen nachhaltig zu reduzieren.
In Brandenburg an der Havel werden Alttextilien schon seit Jahren über gemeinnützige und gewerbliche Altkleidercontainer gesammelt und zudem am kommunalen Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg an der Havel, angenommen. Damit wurde die Getrenntsammlungspflicht in der Havelstadt bereits vorher umgesetzt und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen.
Damit die Getrenntsammlung unter den Anforderungen eines hochwertigen Recyclings erfolgreich praktiziert werden kann, kommt es auf die Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien auch weiterhin an. Es ist wichtig im Sinne einer möglichen Wiederverwendung oder eines hochwertigen Recyclings, dass – wie bisher – tragbare, saubere Kleidung und saubere Kissen, Decken, Bettwäsche etc. über die Altkleidercontainer entsorgt werden.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Nachsortierung der Alttextilien durch die Verwerter überwiegend händisch erfolgt und die gute Qualität und ein sauberer Zustand eine große Rolle spielen, auch für den Fortbestand der Altkleidersammlungsunternehmen und Verwerter.
Deshalb sollen sehr stark verschmutzte, zerschlissene oder stark beschädigte Alttextilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten daher Alttextilien qualitätsbewusst sammeln, um diese zu verschenken bzw. weiterzugeben oder über die vorgesehenen Sammelstellen abgeben. Alttextilien sind gebrauchte Kleidung wie z. B. Jacken, Hosen, T-Shirts und gebrauchte Schuhe sowie Haushaltstextilien, z. B. Gardinen, Bettwäsche, Bettdecken, Tischdecken, Handtücher, Schlafsäcke, Stoffreste.
In erster Linie sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, aussortierte noch nutzbare Kleidung weiterzugeben:
Übrigens, kennen Sie schon den Online-Flohmarkt der Stadt Brandenburg an der Havel?
Weitere Informationen zur Abgabe von Altkleidern sowie Tipps zur Abfallvermeidung finden Sie unter der Rubrik Abfallvermeidung:
Die besten Textilien sind die, die gar nicht erst zu Abfällen werden bzw. eine lange Nutzungsdauer bekommen. Bereits mit dem eigenen Kaufverhalten kann dafür gesorgt werden, dass Abfälle reduziert werden. Das Motto des eigenen Kleiderschranks sollte lauten: Qualität vor Quantität.
Die Getrenntsammlung von Alttextilien ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft. Jährlich landen in Deutschland Millionen von Tonnen Textilien im Restmüll, obwohl diese oft noch verwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung können gebrauchte Textilien besser recycelt oder wiederverwendet werden, wodurch Ressourcen geschont und CO₂-Emissionen reduziert werden. Gleichzeitig wird die Menge an Restabfällen verringert, womit sich u.a. auch die Abfallgebühren reduzieren lassen.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel/Umweltamt
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