Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan


Übersichtskarte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes © Stadt Brandenburg an der Havel/SG Bauleitplanung

„Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat am 30. September 2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (SVV-Beschluss Nummer 186/2026). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nummer 26/2026 vom 21. Oktober 2026 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorentwurfsunterlagen mit Stand 19. August 2026 gebilligt und beschlossen, neben der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Öffentlichkeit frühzeitig über die beabsichtigte Planung sowie über deren allgemeine Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zu unterrichten.

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches:

Der geplante Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 54 Hektar und befindet sich ca. 700 Meter südlich der Splittersiedlung Paterdamm und ca. 2 Kilometer südwestlich der Ortslage Göttin. Die Bundesautobahn BAB 2 unterteilt das Plangebiet räumlich in einen südlichen und nördlichen Bereich. Im Süden und Osten wird der Geltungsbereich durch die gemeinsame Gemeindegebietsgrenze zur Gemeinde Kloster Lehnin (Ortsteil Krahne) definiert (vgl. Anlage 1 – Kartenausschnitt). Das derzeit unbebaute Areal ist überwiegend durch Waldflächen geprägt.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Göttin in der Flur 6: 21 tlw., 24 tlw., 25, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 48, 49, 50, 185 tlw, 186 tlw., 188, 189, 201 tlw., 202, 205, 206, 207, 208, 215 tlw., 217 tlw., 219 tlw., 224, 225, 226, 232 (Stand ALKIS 04.08.2026).

Planungsziel:

Grundsätzliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um gewerblich-industrielle Ansiedlungen von Unternehmen mit großem Flächenbedarf und herausgehobener wirtschaftlicher Bedeutung zu ermöglichen.

Verfahren und Beteiligung:

Die Bauleitplanverfahren werden im sogenannten Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 26. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026 statt.

Die Unterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung sind ab dem 26. Oktober 2026 auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel abrufbar.

Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal zur Verfügung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung während der Öffnungszeiten in den Diensträumen des Amtes für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, Sachgebiet Bauleitplanung in der Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel (Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter (03381) 58 61 01 oder per EMail an bauleitplanung@stadt-brandenburg.de)

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (im Internet über das o.g. Planungsportal des Landes Brandenburg oder per Mail an bauleitplanung@stadt-brandenburg.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch postalisch an das Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, Sachgebiet Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel/SG Bauleitplanung

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