Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung in Brandenburg Havel

Für die Trichinenuntersuchung wird wieder eine Gebühr erhoben. © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

In Brandenburg an der Havel wird seit dem 1. Januar 2026 wieder eine Gebühr – in Höhe von 10,00 Euro – pro Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild erhoben.

Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) war in den vergangenen Jahren – seit 2020 – zur Förderung einer verstärkten Bejagung des Schwarzwildes darauf verzichtet worden. Der Verzicht auf Gebühren stellte eine befristete Ausnahmeregelung dar.

Da die Afrikanische Schweinepest bis auf einen kleinen Teil im östlichen Brandenburg als erloschen gilt, wurden die Restriktionszonen mittlerweile aufgehoben. Somit besteht kein Anlass mehr, dauerhaft von der regulären Gebührenerhebung abzuweichen, zumal die Trichinenuntersuchung fortlaufend Personal-, Labor-, Sach- und Verwaltungsaufwand verursacht.

Die territorialen Nachbarn von Brandenburg an der Havel erheben ebenso seit dem 1. Januar 2026 wieder eine Gebühr (10,00 Euro) für die Trichinenuntersuchung.

Die Amtshandlungen und Gebührensätze werden durch die Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV – GebOMSGIV) bestimmt.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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