Stadt Brandenburg an der Havel erlässt „Allgemeinverfügung
zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und
vorsorgender Grundwasserschutz durch Einschränkung der Nutzung des
Grundwassers“
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat heute eine Allgemeinverfügung
zum Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers erlassen.
Die Regelungen treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft und gelten bis zum 31. August 2026.
Hintergrund sind die
anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge – trotz
vereinzelt üppiger Regengüsse – sowie überdurchschnittlich hohe
Temperaturen und wiederkehrende Hitzeperioden, die zu einer erheblich
erhöhten Verdunstung führen.
Die anhaltende Trockenheit wirkt sich
unmittelbar auf den Wasserhaushalt der oberirdischen Gewässer aus.
Sinkende Wasserstände und verringerte Abflüsse beeinträchtigen die
ökologischen Funktionen der Gewässer erheblich. Niedrige Wasserstände
führen zu einer Erwärmung des Wassers und einer Verringerung des
Sauerstoffgehalts und somit zu verschlechterten Lebensbedingungen für
Tiere und Pflanzen.
Auch die Grundwasserneubildung bleibt aufgrund
der geringen Niederschläge und der hohen Verdunstungsraten hinter dem
erforderlichen Maß zurück. Gleichzeitig steigt während trockener und
heißer Witterungsperioden der Wasserbedarf für Bewässerungszwecke,
insbesondere von Gärten, Grünanlagen und landwirtschaftlichen Flächen,
erheblich an.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten
Ab
Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die Wasserentnahme aus allen
oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet im Rahmen des Eigentümer- und
Anliegergebrauchs untersagt. Das betrifft insbesondere das Abpumpen oder
Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben.
Von
diesem Verbot ausgenommen sind ausschließlich Wasserentnahmen mittels
Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen
Flächen.
Einschränkung bei der Bewässerung mit Grundwasser
Auch
die Nutzung von Grundwasser wird eingeschränkt. Private Grün- und
Gartenflächen dürfen nur noch in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr
bewässert werden.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass
tagsüber durch hohe Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung große
Mengen des Beregnungswassers ungenutzt verdunsten. Die Bewässerung in
den Abend- und Nachtstunden ermöglicht eine effizientere Wassernutzung
und trägt dazu bei, den Wasserverbrauch insgesamt zu reduzieren.
Schutz der Gewässer hat Vorrang
Die
derzeitige Witterung führt dazu, dass sich Böden, Gewässer und
Grundwasser nur unzureichend regenerieren können. Niedrige Wasserstände
und sinkende Abflüsse beeinträchtigen die Gewässerökologie erheblich.
Gleichzeitig steigt in Hitzeperioden der Wasserbedarf für
Bewässerungszwecke deutlich an.
Mit der Allgemeinverfügung
verfolgt die Stadt das Ziel, den Wasserhaushalt zu schützen, eine
weitere Verschlechterung der Gewässersituation zu verhindern und die
gesetzlichen Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des
Brandenburgischen Wassergesetzes einzuhalten.
Ausnahmen und Kontrollen
In
begründeten Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde auf Antrag
Ausnahmen zulassen, sofern dadurch keine Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit zu erwarten ist.
Die Einhaltung der Regelungen wird
von der unteren Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet
werden.
Oberbürgermeister Daniel Keip:
„Die
Stadt Brandenburg an der Havel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um
einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Jeder
eingesparte Liter trägt dazu bei, Gewässer und Grundwasser in der
aktuellen Trockenperiode zu schützen.“
Das Sachgebiet Natur- und Wasserschutz weist auf die in den Vorjahren bereits veröffentlichten Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hin:
- Angepasste Bewässerung, also spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung.
- Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern, sondern gezielt am Wurzelballen.
- In
regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in
regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen. Dazu sollte vorausschauend die
Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst
werden.
- Nicht täglich bewässern – besser 1 bis 2x die Woche kräftig.
- Bedarfsgerecht bewässern.
- Prioritäten bei der Bewässerung setzen.
Quelle: Stadt Brandenburg