
Mit 3,84 Promille durch Klein Kreutz
Mit 3,84 Promille durch Klein Kreutz pixabay Der Polizei ist am Donnerstagmorgen ein Verkehrsunfall gemeldet worden, wobei ein Autofahrer stark alkoholisiert sei. Polizeibeamte begaben sich
Zur Umsetzung der Baumaßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle Karl-Marx-Straße wurde vom 19. Februar bis 18. März 2026 vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) die öffentliche Anhörung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Dieses amtliche Genehmigungsverfahren ist zur Erlangung des Baurechts bei großen Bauvorhaben mit großer Betroffenheit notwendig und vorgeschrieben. Hierbei prüft die zuständige Behörde, hier das Landesamt für Bauen und Verkehr, ob durch das Vorhaben etwaige signifikante Störungen oder Schädigungen vorliegen und ob es bessere Alternativen gibt. In der Planauslegung dürfen alle Betroffenen ihre Einwände vorbringen.
Der für dieses Genehmigungsverfahren von den städtischen Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel (VBBr) eingereichte und mit der Stadt vorabgestimmte Planentwurf sah die Herstellung einer Kombihaltestelle – Straßenbahn und Bus – und daraus folgend eine Neukonzeption der Verkehrsbeziehungen an und im angrenzenden Umfeld der neuen barrierefreien Haltestelle vor. Dies sollte auch zu einer Neugestaltung dieses innerstädtischen Areals sowie der Verkehrsflächen zwischen Harlunger Straße und August-Bebel-Straße führen. Das geplante Bauvolumen lag etwa bei 5,3 Millionen Euro, bei einer avisierten Förderquote von circa 80 Prozent.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung sind gegen diesen Planentwurf eine Reihe von Einwänden von unterschiedlicher Seite erhoben worden. Das ist in gewissen Maßen grundsätzlich in einem öffentlichen Verfahren zu erwarten, weil eine solche komplexe Bauplanung im Bestand immer eine Abwägung widerstrebender Interessen in einer Kompromisslösung darstellt.
Auch die Stadt hat im Rahmen der öffentlichen Beteiligung umfangreiche Anmerkungen und Rückmeldungen aus unterschiedlichen Ämtern und Fachbereichen zum Planentwurf beim Landesamt vorgetragen – insbesondere zu den Auswirkungen auf den Straßenverkehr und Radverkehr. Zudem hat die Stadt die Notwendigkeit der Kombihaltestelle, in Anbetracht der Auswirkungen auf den restlichen Verkehrsraum und unter Bewertung anderer Rückmeldungen, hinterfragt.
Aufgrund der teilweise schwer abzuwägenden Einwände, wäre eine Umplanung im Rahmen einer erneuten Planeinreichung erforderlich gewesen.
Die VBBr und die Stadt sind sich einig, für den vorliegenden Planentwurf das Planfeststellungsverfahren einzustellen. Dies auch vor dem Hintergrund des neuen „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Bundesregierung, das auf die Beschleunigung, Digitalisierung und Priorisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehr und Energie abzielt, um Sanierungen und Neubauten schneller umzusetzen.
Die städtischen VBBr und die Stadt beabsichtigen nun, den Straßenraum so umzugestalten, dass die Straßenbahnhaltestelle Karl-Marx-Straße barrierefrei umgebaut werden kann. Hierbei soll so wenig wie möglich in bestehende Verkehrsbeziehungen eingegriffen und die Mittenlage der Straßenbahn erhalten werden.
Aus Sicht des Geschäftsführers der VBBr, Jörg Vogler, ist es so möglich, die Haltestelle im Jahr 2027 barrierefrei fertigzustellen. Dieser für die Bürger vor Ort prioritären Zielstellung schließt sich der Bürgermeister Michael Müller an:
„Ein neuer Anlauf für die „große Verkehrslösung“ würde sicher weitere zwei Jahre bis zur Baugenehmigung in Anspruch nehmen und müsste zudem neu finanziell abgesichert werden, was bei der aktuellen Haushaltssituation und den anderen baulichen Herausforderungen der Stadt kaum realistisch erscheint.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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