
Halbseitige Sperrung der Krakauer Straße
Halbseitige Sperrung der Krakauer Straße pixabay Zur Durchführung einer Brückenprüfung an der Stimmingsgrabenbrücke im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel wird die Krakauer Straße
Brandenburg an der Havel bereitet die Einführung einer Katzenschutzverordnung vor. Die Beschlussfassung ist für Mittwoch, den 27. Mai, in der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Rechtliche Grundlage für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes. Das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel wurde durch Paragraph 4b der Tierschutzzuständigkeitsverordnung dazu ermächtigt.
Die geplante Verordnung sieht eine Kennzeichnungspflicht mit Mikrochip sowie eine Registrierungspflicht für alle gehaltenen Katzen vor. Für Katzen mit unkontrolliertem Freigang gilt zusätzlich eine Kastrationspflicht.
„Hintergrund ist ein seit Jahren bestehendes Problem im Stadtgebiet: freilebende, unkastrierte Katzenpopulationen. Viele Tiere leiden unter Verletzungen, Parasitenbefall und Infektionskrankheiten. Der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V. fängt seit Jahren Katzen ein und lässt sie auf eigene Kosten kastrieren. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, da unkastrierte Freigängerkatzen aus Privatbesitz die Population kontinuierlich vergrößern,“
erklärt Amtstierärztin Tanja Wüste.
Wissenschaftliche Erkenntnisse stützen dieses Bild. Eine Langzeituntersuchung der Universität Leipzig aus dem Jahr 2023 zeigt, dass selbst über Jahrzehnte durchgeführte Kastrationsprogramme die Population lediglich stabilisieren, solange unkastrierte Tiere weiterhin zur Fortpflanzung beitragen.
Für Katzenhalter entstehen einmalig überschaubare Kosten. Für die kastrierten Katzen wird das Leben deutlich entspannter. Da kastrierte Tiere weniger in Revierkämpfe verwickelt sind, sinkt die Gefahr von Bissverletzungen und der Übertragung von Infektionskrankheiten wie Katzen-Aids (FIV) oder Leukose (FeLV). Kastrierte Katzen leben statistisch gesehen länger, da sie weniger Gefahren durch weite Wanderungen oder Kämpfe ausgesetzt sind. Das geruchsintensive Harnmarkieren (besonders bei Katern) wird durch eine rechtzeitige Kastration meist vollständig unterbunden.
Mit der Verordnung werden Katzenhalter in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, Katzenelend zu verringern, die Gesundheit aller Katzen zu schützen und ungewollten Nachwuchs zu verhindern, der häufig in Tierheimen untergebracht werden muss. Gleichzeitig schafft die Regelung eine rechtssichere Grundlage für den Umgang mit bereits bestehenden Katzenpopulationen.
Eine flächendeckende Kontrolle bei Katzenhaltungen ist nicht vorgesehen.
Die Landesregierung Brandenburg will den Tierschutz für freilebende Katzen verbessern. Mit einer Änderung der Tierschutz-Zuständigkeitsverordnung im Jahre 2023 bekamen die Landkreise und kreisfreien Städte dazu die Möglichkeit, für ihr Gebiet eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Davon möchte die Stadt Brandenburg an der Havel jetzt als Erster im Land Brandenburg Gebrauch machen.
Quelle: © Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel / Tanja Wüste

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