Drei wegweisende Entscheidungen für die städtische Kita-Landschaft

©Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Die Stadt Brandenburg hat drei Beschlussvorlagen als wegweisende Entscheidungen für die städtische Kita-Landschaft erarbeitet, womit sich in den nächsten Wochen einige Ausschüsse befassen und worüber in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2024 entschieden werden soll.

Die neue Kita-Finanzierungsrichtlinie

Die neue Kita-Finanzierungsrichtlinie dient der auskömmlichen Finanzierung der Kitas in der Stadt Brandenburg an der Havel. Neben inflationsbedingten Steigerungen in verschiedenen Kostenpositionen beinhaltet sie darüber hinaus erhebliche Steigerungen der anerkennungsfähigen Kosten zum Beispiel für die Pflege und Erhaltung der Außen- und Spielanlagen, das Spiel- und Beschäftigungsmaterial für die Kinder sowie Fort- und Weiterbildung, Supervision und Praxisberatung für das in den Kitas beschäftigte pädagogische Personal. Die mit den Kita-Trägern in einem ausgiebigen Prozess erarbeiteten Anpassungen der Kita-Finanzierung sollen ab 2025 gelten und werden Mehrkosten in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro jährlich verursachen.

Die Erhebung von Kita-Elternbeiträgen

Gleichzeitig soll eine neue Empfehlung für die Erhebung von Kita-Elternbeiträgen seitens der Kita-Träger inkrafttreten. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge wurde im Jahr 2018 vorgenommen. Da die jährlichen Kosten für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Brandenburg an der Havel seitdem um ca. 26 Millionen Euro (etwa 87 %) gestiegen sind, ist eine Anpassung der Elternbeiträge dringend geboten. Auch aus Gründen der Elternbeitragsgerechtigkeit ist dies notwendig. Für einen Großteil der Eltern (bis zu einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von 49.200 Euro) sieht die neue Empfehlung keine oder nur geringfügige Veränderungen des Elternbeitrags vor. Höhere Elternbeiträge sollen indes von einkommensstarken Familien erhoben werden. Im Falle der derzeit in Rede stehenden Fortsetzung der (eigentlich) Ende 2024 auslaufenden Elternbeitragsbefreiung gemäß brandenburgischem Kita-Gesetz bis zu einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von 35.000 Euro sowie der Elternbeitragsbegrenzung bis zu einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen von 55.000 Euro werden viele Familien auch in Brandenburg an der Havel weiterhin profitieren. Im Falle der Elternbeitragsbegrenzung würde dann der jeweils im Einzelfall günstigere Elternbeitrag entweder aus der Elternbeitragsordnung des Kita-Trägers oder aber aus dem Kita-Gesetz gelten. Unabhängig davon soll die neue Empfehlung für die Erhebung von Kita-Elternbeiträgen auch sicherstellen, dass sowohl für die Kita-Träger als auch für die Stadt ein auskömmlicher Kostenausgleich für die aus der Umsetzung der Elternbeitragsbefreiung und -begrenzung entstehenden, geringeren Einnahmen durch das Land erfolgt. Aus der Erhöhung der Elternbeiträge sowie der ebenfalls vorgesehenen Erhöhung des Essengeldes der Eltern von 1,84 Euro auf 2,30 Euro je Betreuungstag für pauschal 18 Tage im Monat resultieren höhere Einnahmen in Höhe von ca. 747.000 Euro jährlich.

Der Kitabedarfsplan 2024/2025

Als drittes wegweisendes Papier für die städtische Kita-Landschaft wird der Kitabedarfsplan 2024/2025 (Planungszeitraum 02.09.2024 bis 06.09.2025) zur Entscheidung gestellt. Im Bereich der Betreuung bis zum Schuleintritt gibt es aktuell 204 überzählige Plätze. Ursache sind rückläufige Geburtenzahlen. Da diese anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass sich die überzähligen Plätze mittelfristig noch erhöhen. Aus diesem Grund wurden unter Berücksichtigung des notwendigen zeitlichen Vorlaufs in den aktuellen Kitabedarfsplan bereits Maßnahmen für den Planungszeitraum 2025/2026 (ab 07.09.2025) aufgenommen, mittels denen die Kapazitäten angemessen reduziert werden sollen. Diese umfassen die Streichung von fünf Kitas aus dem Kitabedarfsplan, was voraussichtlich die Schließung dieser Kitas durch den jeweiligen Träger zur Folge haben wird. Für die betroffenen Kinder und Eltern sind in allen Fällen Ausweichkapazitäten in anderen Kitas in zumutbarer Entfernung verfügbar. Zudem soll in einer weiteren Kita die Kapazität reduziert werden.

Diese Maßnahmen bedeuten für die betroffenen Kinder, Eltern, das pädagogische Personal und die Kita-Träger ohne Frage mitunter erhebliche Veränderungen und Einschnitte. Die Maßnahmen sind jedoch notwendig, um die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel effizient für die zur Sicherstellung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung notwendigen Kitas einsetzen zu können,

versichert die zuständige Beigeordnete Alexandra Adel. Die betroffenen Kitas würden zumeist schon länger nicht die für den Verbleib im Kitabedarfsplan erforderliche, durchschnittliche Auslastung von 85 % aufweisen. Dieses Kriterium aber ist seit Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und von allen Beteiligten akzeptiert und war somit bei der aktuellen Maßnahmenermittlung zugrunde zu legen. Alexandra Adel verspricht:

Nach Beschluss durch die Stadtverordneten steht das zuständige Amt für Kita, Schule und Sport allen Beteiligten für eine möglichst reibungslose Umsetzung zur Seite, beispielsweise beim Finden eines neuen Kitaplatzes in der Umgebung.

Die Sozial-Beigeordnete ist überzeugt:

Auch nach Umsetzung dieser Maßnahmen erfreut sich die Stadt Brandenburg einer großen und vielfältigen Kita-Landschaft mit Kitas unterschiedlichster Größe und konzeptioneller Ausrichtung, die den Eltern die Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts weiter ermöglicht.

Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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