
IN DER MATRATZENGRUFT – am 08.05.25 im Brandenburger Theater
IN DER MATRATZENGRUFT – am 08.05.25 im Brandenburger Theater BT IN DER MATRATZENGRUFT Donnerstag, 8. Mai 2025, 19.30 Uhr, Foyer Großes Haus Einige von
Startseite » Blog » Die Verkehrspolizei und die Wasserschutzpolizei in der PD West: „Am Herrentag maßhalten, statt Maß halten!“
Der Himmelfahrtstag wird in der Region traditionell auch als Herrentag gefeiert. Für viele Männer gehört der gemeinsame Ausflug mit Freunden oder der Familie ins Grüne zu diesem Feiertag dazu. Unzählige Menschen machen sich wahrscheinlich auch in diesem Jahr mit einem Bollerwagen, Fahrrädern oder Booten auf den Weg durch die Region, um den Vatertag zu feiern. Bei den manchmal feucht-fröhlichen Touren kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verkehrs- und Gewaltstraftaten. Aus diesem Grund wird die Polizei auch in diesem Jahr wieder verstärkt Präsenz zeigen und appelliert an die Herren.
Die Leiterin der Verkehrspolizei in der Polizeidirektion West, Peggy Wölk dazu:
„Alkohol im Straßenverkehr sind egal zu welchem Anlass ein Tabu. Und sei der Anlass auch noch so fröhlich und andere Verkehrsteilnehmer auf die Besonderheiten des Herrentages eingestellt, auch an Himmelfahrt gilt: Maßhalten, statt Maß halten. Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs auch an Himmelfahrt gewährleistet wird. Dabei setzen wir auf direkte Ansprache und Prävention. Sollten wir allerdings den einen oder anderen Herren feststellen, der sich nicht mehr auf den Beinen halten und schon gar kein Fahrzeug mehr lenken kann und es dennoch versucht, dann werden wir ihn in gewohnter Weise daran hindern. Für ihn heißt es dann: Polizeirevier, Blutentnahme und möglicherweise noch ein unbequemes Bett in der Ausnüchterungszelle. Das wollen wir den Feiernden und uns ersparen.“
Der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Heiko Schmidt ergänzt:
„Genau wie Auto fahren und Alkohol nicht zusammenpassen, ist auch in der Schifffahrt Alkohol am Steuer keine gute Idee. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Deshalb wird am Vatertag auch die Wasserschutzpolizei besonders aufmerksam sein, damit es nicht zu Ausfällen oder Unfällen auf den Brandenburger Gewässern kommt.“
Ziel der Polizei ist auch am kommenden Himmelfahrtstag, dass möglichst alle Feiernden einen störungsfreien Tag erleben können. Dazu leisten wir mit Prävention und Präsenz als Polizei unseren Beitrag. Und auch die Feiernden selbst können einen Beitrag leisten, indem sie sich und die eigenen Fähigkeiten nicht überschätzen und darauf achten, dass sie selbst und die Mitfeiernden nicht sich oder andere gefährden.
Zum Hintergrund: Welche Promillegrenzen gelten auf Straße und Wasser?
§ Seit 2007 gilt für Fahranfänger und Fahranfängerinnen egal ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel am Verkehr teilgenommen wird in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze.
§ 0,3-Promillegrenze
Ab 0,3 Promille, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Bei auffälliger Fahrweise wie Schlangenlinien oder bei einem Unfall, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie ein Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate und 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister
§ 0,5-Promillegrenze
Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft. Ein Erstverstoß wird mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot geahndet. Ein Zweitverstoß kostete bereits 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und drei Monate Fahrverbot. Jeder Weitere Verstoß kostet 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und bringt Ihnen 3 Monate Fahrverbot ein.
§ 1,1-Promillegrenze
Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Der Führerschein wird für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar dauerhaft entzogen. In Flensburg werden 3 Punkte registriert.
§ Auf den Wasserstraßen
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