Information zur Haushaltssatzung 2025/26 der Stadt Brandenburg an der Havel


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Die erforderliche Bestätigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales zur Genehmigungsfreiheit der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgte mit Schreiben vom 17.04.2025.

Die Haushaltssatzung 2025/2026 ist daher im Amtsblatt Nummer 11 der Stadt Brandenburg an der Havel mit dem Hinweis veröffentlicht worden, dass für das Haushaltsjahr 2026 die Wirksamkeit der nachfolgenden Haushaltssatzung erst eintritt, nachdem gemäß § 69 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss 2023 sowie
  • Vorlage des aufgestellten Entwurfs des Jahresabschlusses 2024 bei dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Kommunalaufsicht

Allerdings sind durch die erst kürzlich bekannt gewordenen Änderungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes im Haushaltsentwurf des Landes Brandenburg massive Kürzungen zu erwarten. Insbesondere die Aufhebung des Familienleistungsausgleichs sowie die Reduzierung der Weiterleitung von eingesparten Wohngeldzahlungen des Landes würden zu erheblichen Mindererträgen führen.

Diese finanziellen Belastungen waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025/2026 durch die Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2025 jedoch nicht bekannt und sind daher im Doppelhaushalt der Stadt nicht enthalten.

Alle Unterlagen zum Haushaltsplan 2025/2026 sind auf der Internetseite der Stadt als PDF-Dokumente oder als interaktive Version aufrufbar.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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