Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28.10.2025 (Amtsblatt Nummer 22/2025) wird zum 09.01.2026 aufgehoben


© Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

Ab dem 10. Januar 2026 darf das Hausgeflügel in der Stadt Brandenburg an der Havel wieder die Ställe verlassen.

Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Ortsteilen Gollwitz, Klein Kreutz und Saaringen die Maßnahmen in der Überwachungszone gemäß Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 15.12.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 30/2025) weiterhin bestehen bleiben.

Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nummer 01/2026 vom 9. Januar 2026 für die Stadt Brandenburg an der Havel bekannt gemacht und die Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie auf der Website der Havelstadt.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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