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CDU: Wahlplakate zerstören bleibt nicht ohne Folgen

pixabay

Kaum aufgehängt wurden die ersten Plakate zur Kommunal und Europawahl der CDU
beschädigt, beschmiert oder entfernt.

Wie der Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Brandenburg an der Havel Andreas
Erlecke erklärte, sei die CDU nicht bereit ist dies hinzunehmen und wird das
Entfernen oder Beschädigen der Wahlplakate zur Anzeige bringen. „Wer Wahlplakate
verschmiert, abreißt oder beschädigt handelt zutiefst undemokratisch und macht sich
strafbar.“ so Erlecke.

Manchem Schmierer sei es wohl nicht bewusst, dass das Zerstören von Wahlplakaten
kein Kavaliersdelikt oder dummer Spaß, sondern eine Straftat ist. Wer erwischt wird,
dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht
nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, heißt es im
Strafgesetzbuch.

Wer auf den Wahlplakaten verfassungswidrige Symbole anbringt kann noch härter
bestraft werden. Das Aufmalen von Hakenkreuzen kann eine Freiheitsstrafe von bis
zu drei Jahren zur Folge haben.

Übrigens ist nicht nur die tatsächliche erfolgte Sachbeschädigung, sondern schon der
Versuch strafbar.

Wer Plakate nicht selbst beschädigt, aber dazu z.B. im Internet aufruft, macht sich
genauso wie der Täter als Anstifter strafbar.

Verboten ist auch das Abhängen von Wahlplakaten, auch wenn diese dabei nicht
beschädigt werden, kann noch härter bestraft werden. Die Plakate sind Eigentum der
Parteien. Deshalb kann derjenige, der Wahlplakate abhängt und mitnimmt wegen
Diebstahls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre oder einer Geldstrafe
rechnen.

„Man sollte sich die rechtliche Situation bewusst machen, bevor man überlegt
Wahlplakate zu zerstören. Plakate gehören zum Meinungsstreit in einer Demokratie.
Man sollte sie respektieren, auch wenn einem der Inhalt nicht gefällt“ so der CDU-
Kreisgeschäftsführer Andreas Erlecke.

Die CDU bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Beschädigungen von Wahlplakaten
bemerken oder Täter beobachten dies der Polizei zu melden.

Quelle: CDU-Kreisverband Brandenburg an der Havel

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