Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung.
In
Brandenburgs Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Bezahlkarte
für Asylsuchende eingeführt. Auf die konkreten Eckpunkte zur Einführung
hat sich das Land mit den Landkreisen und kreisfreien Städten
verständigt. Die Eckpunkte sind in einer gemeinsamen Absichtserklärung
festgehalten, über die Ministerpräsident Dietmar Woidke heute das
Kabinett informiert hat. Anschließend unterschrieb er die Erklärung in
der Potsdamer Staatskanzlei gemeinsam mit dem Vorsitzenden des
Landkreistages und Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze,
sowie dem Oberbürgermeister von Brandenburg an der Havel, Steffen
Scheller, als Erstunterzeichner seitens der Kommunen.
Jeder
Erwachsene erhält eine eigene Bezahlkarte. Mit dieser Karte können
weiterhin sämtliche Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts
eigenständig getätigt werden, jedoch wird der bar zur Verfügung stehende
Anteil verringert. So sollen für volljährige Karteninhaber künftig 50 Euro und für Minderjährige 25 Euro im Monat bar abgehoben werden können.
Noch nicht abschließend geregelt ist, welche Einschränkungen (z.B.
Glücksspiele, Transfer von Geld) es für den Einsatz der Karten geben
wird. Dazu führen Land und Kommunen weitere Gespräche. Die Karte wird bundesweit einsetzbar sein. Im Kreis Märkisch-Oderland wurde eine Bezahlkarte bereits vor kurzem eingeführt.
Woidke unterstrich bei der Unterzeichnung:
Wir
steuern bei den Leistungen für Geflüchtete nach. Künftig wird nur noch
ein Teil der Leistungen in bar erhältlich sein. Dieses Umsteuern ist notwendig, damit das Geld tatsächlich für den täglichen Lebensbedarf ausgegeben wird. Es ist auch ein Beitrag im Kampf gegen die Schleuserkriminalität. Die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll konsequent und ausschließlich den bei uns angekommenen Menschen helfen und ihre Integration in Brandenburg ermöglichen. Die Einführung der Bezahlkarte ist deswegen auch keine Diskriminierung
von Geflüchteten. Den Menschen steht weiterhin der gesamte Betrag zur
Deckung des Existenzminimums zur Verfügung. Mit der einheitlichen
Bezahlkarte können weiterhin sämtliche Ausgaben wie
Einkäufe von Lebensmitteln oder von persönlichem Bedarf eigenständig
getätigt werden. Positiv kann sich auswirken, dass jeder Erwachsene eine
eigene Karte erhält und Frauen damit gegebenenfalls besser über die ihnen zustehenden Mittel verfügen können.
Zugleich können wir mit dem Einsatz der Karte den bürokratischen Aufwand
der Kommunen verringern. Wir bringen die Karte in enger Abstimmung mit
den Kommunen auf den Markt und stellen sicher, dass sie im ganzen Land
weitgehend einheitlich eingesetzt wird. Dass die Karte mit den gleichen
Konditionen auch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingesetzt
wird, zeigt, dass wir im Gleichklang mit den Kommunen vorgehen. Wir sind uns einig, dass wir die Bezahlkarte noch in diesem Sommer landesweit einführen wollen.
Heinze betonte:
Die Landkreise begrüßen die geplante landesweite Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ausdrücklich. Die Leistungsberechtigten erhalten die gleiche Unterstützung wie bisher, es ändert sich lediglich die Art der Bereitstellung, hin zu einem modernen und transparenten Zahlungsmittel.
Die Landesregierung und die Landkreise stimmen sich zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise seit 2015 regelmäßig ab und koordinieren ein
gemeinsames Vorgehen. Die Einführung einer landesweiten Zahlkarte ist
ein weiteres Ergebnis dieser Bemühungen. Inmitten aller Debatten zu
diesem Thema bleibt mit Blick auf die Gesamtsituation zu betonen: Die
Bezahlkarte trägt zu einer geordneten Migrationssteuerung
bei, bleibt aber eben nur ein Teil der Lösung. Der Schlüssel ist und
bleibt die Reduzierung des Zustroms illegaler Migration an den
EU-Außengrenzen. Hier sind und bleiben die EU und der Bund gefordert.
Scheller fügte zu:
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Einführung einer Bezahlkarte zur Gewährung der staatlichen Leistungen für Asylbewerber frühzeitig und mehrheitlich befürwortet.
Zuvor gab es auch hier in den Beratungen Debatten über die positiven
und möglicherweise negativen Aspekte einer solchen Karte. Aber Fakt ist,
die notwendigen Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten die
Asylbewerber weiterhin. Diese Leistungen dienen zum Beispiel eben nicht
zur finanziellen Unterstützung der Familien in den Heimatländern. Um
solch einen Missbrauch einzuschränken, ist die guthabenbasierte
Geldkarte und insbesondere auch die Begrenzung der Möglichkeit zum
Bargeldabheben der richtige Ansatz. Es ist gut, dass
die Landesregierung nun gemeinsam mit den Kreisen und den kreisfreien
Städten eine gemeinsame Lösung ermöglicht.
Hintergrund:
Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte bereits im Oktober 2023 den Vorschlag gemacht, eine Bezahlkarte einzuführen.
Auch aufgrund der Anregung aus Brandenburg hatten sich der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 6. November 2023 auf die
bundesweite Einführung der Bezahlkarte verständigt.
Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres den Beitritt zu einem einheitlichen Vergabeverfahren der Länder
beschlossen. Kurz darauf hatten 14 Bundesländer, darunter auch
Brandenburg, den Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport
beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren zur Einführung der
Bezahlkarte zu starten. Mit dem auszuwählenden Anbieter soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren
abgeschlossen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Juli 2024
vorgesehen. Die Bundesregierung hat das Asylbewerberleistungsgesetz
bereits dahingehend angepasst, dass die Leistungen für Asylbewerber
unabhängig von der Art der Unterbringung auch in Form der Bezahlkarte
erbracht werden können. Das brandenburgische Landesaufnahmegesetz sieht
vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und
kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch
grundsätzlich für die Einführung der Bezahlkarte zuständig.
Seit März tagt unter der Leitung der Staatskanzlei eine Unterarbeitsgruppe der „Koordinierungsgruppe Migration“. Sie soll die reibungslose Einführung der Bezahlkarte
im Land sicherstellen. Zur Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und
Vertreter der Ministerien für Inneres, Soziales und Finanzen, der
kommunalen Spitzenverbände sowie mehrerer Kreise und kreisfreier Städte.
Die Beteiligten sind sich einig, dass bei der Einführung in Brandenburg
einheitliche Regeln gelten sollen. Die Arbeitsgruppe hatte daher
vereinbart, Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Ausgabe und Nutzung der
Bezahlkarte in Brandenburg mit einer gemeinsamen Absichtserklärung
festzuschreiben.
Mit der Absichtserklärung ist neben den
Bargeldregelungen vereinbart, dass die Karte auch in der
Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes
ausgegeben wird. Räumliche Einschränkungen bei der Nutzung der
Bezahlkarte gibt es nicht, d.h., die Karte soll bundesweit einsetzbar
sein. Das Land wird die Kommunen bei der Einführung der Karte fachlich
und praktisch unterstützen. Auch die Kostenverteilung ist geklärt. So
trägt das Land die Kosten des Vergabeverfahrens und der Einführung der Bezahlkarte durch den auszuwählenden Dienstleister. Das Land hat dafür im laufenden Haushaltsjahr rund 1,88 Millionen Euro veranschlagt.
Quelle: Verwaltung