Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 21.10.2025


Blick in eine Putenaufzuchtanlage. © Tanja Wüste

Ab Montag, 24. November 2025, wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21. Oktober 2025 mit den Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) aufgehoben.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt weiterhin im gesamten Stadtgebiet bestehen.

Diese Regelung gilt aufgrund der Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025, die unverändert in Kraft ist und nicht aufgehoben wird. Sie dient weiterhin dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI).

Das Veterinäramt bittet weiterhin um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt oder die Leitstelle der Feuerwehr entgegen und gibt weitere Information zur Bergung.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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