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Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden diese Woche alle bisher beantragten Briefwahlunterlagen versendet. Ab sofort haben Wahlberechtigte, die am 23. Februar 2025 nicht an der Bundestagswahl persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit bereits vor Ort per Briefwahl zu wählen.
In der Wahlbehörde können die Bürgerinnen und Bürger persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden.
Die Wahlbehörde befindet sich im Gebäude der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz 30, Raum 108, 1. Etage und ist über ein Fahrstuhl barrierearm zu erreichen. Das Briefwahlbüro ist im Zeitraum vom 5. Februar bis 21. Februar 2025 zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort muss ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. Weiterhin kann die Beantragung per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per Fax an (03381) 58 10 24 oder mit dem Online-Formular erfolgen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten zu beachten. Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz und in der Klosterstraße eingeworfen werden, diese werden am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Briefwahl.
Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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