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Ladendieb muss ins Gefängnis

Ladendieb muss ins Gefängnis

Der Detektiv einer Verkaufseinrichtung meldete der Polizei einen jungen Mann, der in einem Geschäft Waren im Wert von 4,90,-€ entwendet hatte. Bei der Überprüfung der Person in den polizeilichen Systemen stellte sich dann heraus, dass gegen den Herrn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam bestand. Da er den fälligen Betrag in Höhe von 600,-€, anstelle 60 Tage Ersatzfreiheitsfreiheitsstrafe, nicht aufbringen konnte, wurde er durch die eingesetzten Beamten festgenommen und nach der Fertigung der Unterlagen an die JVA BRB übergeben.

Quelle: Polizei

Bildbeispiel: pixabay

 

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