
Kind von unbekannten beraubt – Zeugen gesucht
Kind von unbekannten beraubt – Zeugen gesucht pixabay Am Montagvormittag kam es am Altstädtischen Markt zu einem Aufeinandertreffen eines 10-jährigen Kindes mit einer Gruppe von
Die Stadt Brandenburg an der Havel bereitet die Einführung einer Katzenschutzverordnung vor. Ziel der geplanten Regelung ist es, das Leid freilebender Katzen zu reduzieren, Tierhalter stärker in die Verantwortung einzubeziehen und zugleich eine rechtssichere Grundlage für Hilfeleistungen und tierschutzrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt oder beauftragte Dritte zu schaffen.
Die Verordnung soll für das gesamte Stadtgebiet gelten. Vorgesehen sind eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle gehaltenen Katzen sowie eine Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang.
Durch die Katzenschutzverordnung sollen Tierschutzvereine und ehrenamtlich Engagierte spürbar entlastet werden, damit die Verantwortung für bestehende Katzenproblematiken nicht weiterhin überwiegend durch freiwilliges Engagement aufgefangen werden muss.
Hintergrund ist die seit Jahren zunehmende Zahl freilebender, unkastrierter Katzen im Stadtgebiet. Diese sind ausschließlich auf unkastrierte, freilaufende Katzen, zurückgelassene oder ausgesetzte Katzen zurückzuführen. Freiwillige Appelle an die Katzenhalter ihre Tiere kastrieren zu lassen, haben bislang keine Wirkung gezeigt.
Freilebende Katzen sind erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt, da sie häufig unter Verletzungen, Parasitenbefall, Infektionskrankheiten und Unterversorgung leiden. Gleichzeitig entstehen der Stadt Brandenburg an der Havel und damit dem Steuerzahler, erhebliche Folgekosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung von Fundkatzen, wenn die Katzen dann geschwächt oder erkrankt aufgegriffen werden.
„Die Stadt erhält durch die Verordnung erstmals eine klare und rechtssichere Grundlage, um in Problemfällen wirksam einschreiten und helfen zu können. Ansprechpartner werden klar benannt,“
erklärt Amtstierärztin Tanja Wüste.
„Bürgerinnen und Bürger wenden sich immer wieder an die Verwaltung, weil sich Katzenpopulationen unkontrolliert vermehren oder Tiere in schlechtem Gesundheitszustand aufgefunden werden. Bislang bestehen keine Handlungsmöglichkeiten durch die Behörden. Dem soll nun endlich im Interesse des Tierwohls abgeholfen werden.“
Die geplante Verordnung bringt aus Sicht der Stadt zahlreiche Vorteile mit sich:
Auch gesundheitliche Aspekte für die Bevölkerung spielen eine große Rolle. Freilebende Katzen leiden häufig an Parasiten und tragen Krankheitserreger mit sich. Hierzu zählen unter anderem Toxoplasmen, Spulwürmer, Giardien oder Hautpilzerkrankungen. Besonders betroffen sind Bereiche, wo sich Mensch und Tier begegnen, beispielsweise Sandkästen oder Spielplätze, die als Katzentoiletten genutzt werden. Hier können sich Menschen und insbesondere Kinder anstecken.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll ausdrücklich für alle gehaltenen Katzen gelten – auch für reine Wohnungskatzen. Dies ist aus Sicht der Stadt verhältnismäßig und sachlich erforderlich. Auch Wohnungskatzen entweichen regelmäßig unbeabsichtigt durch offene Fenster, Türen oder bei Transporten. Ohne Kennzeichnung können diese Tiere keinem Halter zugeordnet werden und verbleiben unnötig lange in Tierheimen oder gelten irrtümlich als ausgesetztes Tier.
Eine einheitliche Regelung für alle Katzen vermeidet zudem erhebliche Vollzugsprobleme. Andernfalls müsste im Einzelfall aufwendig überprüft werden, ob eine Katze tatsächlich ausschließlich in der Wohnung gehalten wurde. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip stellt einen minimalen Eingriff dar, erfolgt einmalig und verursacht vergleichsweise geringe Kosten. Die Registrierung bei Haustierdatenbanken wie TASSO oder FINDEFIX ist kostenfrei.
Auch für Katzenhalter ergeben sich nur Vorteile. Registrierte Tiere können schneller ihren Besitzern zugeordnet werden. Kastrierte Katzen sind statistisch seltener in Revierkämpfe oder Unfälle verwickelt und weisen häufig ein geringeres Streunerverhalten auf. Die Geruchsbelästigung durch unkastrierte Kater verschwindet.
Wissenschaftliche Untersuchungen stützen die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen. Langzeitstudien zeigen, dass freiwillige Appelle allein nicht ausreichen, um die Zahl freilebender Katzen dauerhaft zu reduzieren.
Auch auf europäischer Ebene wird die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen inzwischen als wichtiger Bestandteil eines modernen Tierschutzes angesehen. Das Europäische Parlament hat entsprechende Regelungen zur europaweiten Rückverfolgbarkeit im April 2026 beschlossen. Ziel ist es, Tiere besser identifizieren zu können, verantwortungslose Abgaben einzudämmen und Tierheime sowie Kommunen zu entlasten.
Die Stadt Brandenburg an der Havel möchte mit der geplanten Katzenschutzverordnung einen nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz leisten, das Ehrenamt entlasten und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürgern in konkreten Problemlagen gezielt helfen können.
Die Vorlage der Verordnung steht für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung.
Weitergehende Einzelfragen und praktische Hinweise wird die Stadt Brandenburg an der Havel ergänzend in einem gesonderten FAQ-Bereich beantworten.
Das bestehende Katzenleid in Deutschland ist dokumentiert: nähere Informationen finden sich im Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

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