Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen


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Zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit

Ab Mittwoch, dem 6. Mai 2026 sind per Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 04.05.2026 (veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 12/2026) die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben (insbesondere Taubenauflässe) im gesamten Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel sowie den dazugehörigen Ortsteilen untersagt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung dient der Vorbeugung der Einschleppung sowie der frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit, die sich im Land Brandenburg seit Februar 2026 ausbreitet. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln und betrifft vor allem Hühner und Puten.

Geflügelhalter sind verpflichtet, folgende Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:

  • Verlustrate innerhalb von 24 Stunden:
    • mindestens 3 % bei Beständen bis 100 Tiere
    • mindestens 1 % bei Beständen über 100 Tiere
  • Auffällige Abnahme der Legeleistung
  • Auffällige Abnahme der Gewichtszunahme
  • Klinische Krankheitsanzeichen, insbesondere:
    • Atemnot
    • Durchfall
    • deutlich verringerte Futter- und Wasseraufnahme

Eine frühzeitige Meldung dient dem schnellen Erkennen möglicher Tierseuchen und dem Schutz der Bestände.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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