
Elektrisches Longboard am Tschirchdamm beschlagnahmt
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Zum 1. April 2026 führt die Stadt Brandenburg an der Havel neue erweiterte Regelungen zum Handwerkerparken ein. Ziel ist es, Handwerksbetriebe spürbar zu entlasten, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und gleichzeitig Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Mit dem neuen Handwerkerparkausweis erhalten berechtigte Betriebe künftig deutlich erweiterte Parkmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählen unter anderem Bewohnerparkzonen, gebührenpflichtige Parkflächen sowie Bereiche mit eingeschränktem Haltverbot – sofern ein direkter Bezug zur jeweiligen Arbeitsstätte besteht.
Bisher war die Erteilung von Parkerleichterungen an strenge Voraussetzungen gebunden und erfolgte meist nur in Einzelfällen. Dies führte in der Praxis zu hohem bürokratischem Aufwand sowie zu häufigen, kaum vermeidbaren Parkverstößen im Arbeitsalltag.
Neue landesrechtliche Leitlinien eröffnen den Kommunen nun größere Handlungsspielräume. Die Stadt Brandenburg an der Havel nutzt diese umfassend, um eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Lösung umzusetzen.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Betriebe aus den Bereichen:
Maurer, Betonbauer, Dachdecker, Zimmerer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger, Fliesenleger, Bodenleger, Estrichleger, Stuckateure, Tischler, Maler und Lackierer, Metallbauer, Glaser, Parkettleger, Holz- und Bautenschutz
Elektrotechniker, Installateure, Heizungsbauer, Klempner, Kälteanlagenbauer, Akustik- und Trockenbau, Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Gebäudereiniger, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice (keine Hausverwaltungen) sowie Reparaturdienste für Computer und Telekommunikation.
Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig wie bisher als Werkstattwagen oder neu bauartbedingt für den Transport von sperrigen Werkzeugen oder Materialien geeignet sind und am Einsatzort benötigt werden.
Die Genehmigungen werden zunächst für ein Jahr erteilt und können bei Folgeanträgen auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Ergänzend sind auch Kurzzeitgenehmigungen möglich.
Die Gebühren betragen beispielsweise für Werkstattwagen für 1 Jahr weiterhin 60,00 Euro und für den neu eingeführten Tatbestand der Servicefahrzeuge 200,00 Euro. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einer Sammelgenehmigung, auf welcher bis zu vier Kennzeichen aufgeführt werden können.
Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung eines digitalen Antragsverfahrens. Ab sofort können Handwerksbetriebe ihre Anträge bequem online stellen. Dies reduziert Bearbeitungszeiten und vereinfacht den gesamten Prozess sowohl für Antragsteller als auch für die Verwaltung.
Mit der neuen Regelung beendet die Stadt das bisherige System auftragsbezogener Einzelgenehmigungen und schafft eine moderne, flexible Lösung. Handwerksbetriebe erhalten mehr Planungssicherheit und können ihre Einsätze effizienter durchführen. Gleichzeitig wird die Verwaltung durch standardisierte und digitale Prozesse nachhaltig entlastet.
„Mit dem neuen Handwerkerparken schaffen wir eine spürbare Erleichterung für die Betriebe, die täglich für unsere Stadt im Einsatz sind. Gleichzeitig achten wir darauf, dass die Regelung fair und ausgewogen für alle bleibt. Besonders wichtig war uns dabei ein einfacher und digitaler Zugang zum Antrag – damit die Handwerker ihre Zeit dort einsetzen können, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen vor Ort,“
so die zuständige Beigeordnete Susanne Fischer.
Die Stadt Brandenburg an der Havel setzt damit ein klares Zeichen für die Stärkung des lokalen Handwerks und den Abbau bürokratischer Hürden.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Th. Messerschmidt

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