Freie Fahrt für das Handwerk: Stadt vereinfacht Parkregelungen und baut Bürokratie ab


Beigeordnete Susanne Fischer und Straßenverkehrsamtsleiter Sebastian Hennig stimmen sich zu den neuen Regelungen für das Handwerkerparken mit Susan Stephan (Foto rechts), Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Brandenburg-Belzig, und mit Peter Janeck (Foto links), stellvertretender Kreishandwerksmeister, ab. © Stadt Brandenburg an der Havel

Zum 1. April 2026 reformiert die Stadtverwaltung die Regelungen für das Handwerkerparken grundlegend. Im Zuge einer konsequenten landesweiten Strategie zum Bürokratieabbau ersetzt eine pauschale Jahresgenehmigung das bisherige System der zeitaufwendigen Einzelgenehmigungen pro Auftrag.

Effizienzsprung durch Jahrespauschale

Bisher mussten Betriebe für viele Einsätze individuelle Ausnahmegenehmigungen beantragen – ein enormer Verwaltungsaufwand für Firmen und Behörden gleichermaßen. Damit ist nun Schluss: Die neue Ausnahmegenehmigung wird direkt für ein volles Jahr erteilt und soll sicherstellen, dass Fachbetriebe ihre Dienstleistungen im Stadtgebiet effizienter und mit weniger administrativem Aufwand erbringen können.

Wir befreien unsere Handwerker von unnötigem Papierkram. Wer im Einsatz ist, soll sich auf seine Arbeit konzentrieren können und nicht auf das Ausfüllen von Parkanträgen,

so Susanne Fischer, die zuständige Beigeordnete.

Die Umstellung auf eine Jahreslösung ist ein echter Meilenstein für die Entlastung des lokalen Handwerks.

Fokus auf Praxistauglichkeit

Die neuen Parkgenehmigungen richten sich an Betriebe mit dringendem Erfordernis. Dazu zählen insbesondere sogenannte Werkstatt- oder Servicefahrzeuge, die für den Transport von sperrigen Materialien oder schweren Werkzeugen unerlässlich sind, sowie Fahrzeuge für Havariedienste.

Wir entlasten unsere Betriebe spürbar von bürokratischen Hürden,

erklärt Susanne Fischer.

Durch die klare und lebensnahe Definition berechtigter Gewerke beschleunigen wir das Antragsverfahren und geben den Handwerkern die Sicherheit, die sie für ihre tägliche Arbeit vor Ort benötigen.

Folgende Gewerke erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig:

  • Bau & Handwerk: Maurer, Betonbauer, Dachdecker, Zimmerer, Ofenbauer, Fliesenleger, Estrichleger, Stuckateure, Tischler, Maler, Metallbauer, Glaser, Parkettleger, Holz- und Bautenschutz.
  • Gebäudetechnik: Elektrotechniker, Installateure, Heizungsbauer, Klempner, Kälteanlagenbauer, Akustik- und Trockenbau.
  • Service & IT: Gebäudereiniger, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice (keine Hausverwaltungen) sowie Reparaturdienste für Computer und Telekommunikation.

Die Neuregelung im Detail:

  • Zeitraum: Gültig ab 01.04.2026, jeweils für ein gesamtes Jahr.
  • Einsatzzeiten: Werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet.
  • Parkberechtigungen: Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen, in Kurzzeitparkzonen (Parkscheibe) sowie in gebührenpflichtigen Bewirtschaftungszonen.
  • Übertragbarkeit: Es können bedarfsgerecht mehrere Kennzeichen in einer Ausnahmegenehmigung aufgeführt werden.
  • Kosten: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, bleiben die Gebühren für klassische Werkstattwagen bei 60,00 Euro. Für alle weiteren berechtigten Fahrzeuge wird die Jahresgebühr voraussichtlich 200,00 Euro betragen

Wer ist antragsberechtigt?

Die Regelung gilt für Fahrzeuge, deren Einsatz vor Ort zum Transport von sperrigen Materialien oder Werkzeugen zwingend erforderlich ist (z. B. Werkstatt- oder Servicefahrzeuge) sowie für Havariedienste.

Um eine faire Gebührengestaltung und klare Prüfrichtlinien zu gewährleisten, unterscheidet die neue Regelung zwischen zwei Fahrzeugkategorien:

  1. Werkstattwagen (60,00 Euro/Jahr): Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die aufgrund ihrer festen und für die Berufsausübung zwingend erforderlichen Ausstattung (z. B. fest eingebaute Maschinen, Regalsysteme für Spezialwerkzeug etc.) als mobile Werkstatt fungieren. Sie sind optisch und funktional eindeutig als solche erkennbar.
  2. Servicefahrzeuge (voraussichtlich 200,00 Euro/Jahr): Diese Fahrzeuge dienen primär dem Transport von Material, Leitern oder sperrigen Gütern zum Einsatzort. Sie verfügen nicht über den Ausbau einer mobilen Werkstatt, sind aber für die Ausführung der handwerklichen Tätigkeit vor Ort zwingend erforderlich.

Aktualisierung des Antragsverfahrens

Passend zur neuen Regelung modernisiert die Stadt derzeit ihre Verwaltungsprozesse. Gegenwärtig werden die Online-Anträge sowie das gesamte Verwaltungsverfahren umfassend aktualisiert, um eine noch schnellere und einfachere Abwicklung zu ermöglichen.

Sobald die überarbeiteten Antragswege bereitstehen, wird die Stadtverwaltung nochmals öffentlich informieren.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

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