Angesichts der aktuellen winterlichen Witterungsbedingungen erinnert das Sicherheitszentrum des Straßenverkehrsamtes alle Grundstückseigentümer an ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Winterdienst. Um die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Zeitraum: Gehwege müssen werktags in der Regel bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut sein. Diese Pflicht besteht bei anhaltendem Schneefall bis 20:00 Uhr fort.
Räumbreite: Schnee ist in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu entfernen, sodass Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Gehhilfen sicher möglich ist.
Streumittel: Zur Schonung der Umwelt ist die Verwendung von Auftausalzen grundsätzlich untersagt mit Ausnahme besonderer Gefahrenereignisse wie Eisregen. Erlaubt sind abstumpfende umweltfreundliche Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Lagerung: Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht behindert wird. Ein Hineinschieben des Schnees auf die Fahrbahn ist aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
Haftung bei Versäumnissen: Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer bei Unfällen aufgrund vernachlässigter Räumpflichten zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Zudem stellt die Nichterfüllung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch das Straßenverkehrsamt.
Unterstützung für Nachbarn: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, insbesondere älteren oder körperlich eingeschränkten Nachbarn beim Winterdienst behilflich zu sein, um gemeinsam für sichere Wege im Stadtgebiet zu sorgen.
Der Außendienst des Sicherheitszentrums kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streupflichten und wird bei Verbesserungsbedarf mit dem beigefügten Hinweisblatt an die Anlieger herantreten. Die Beigeordnete Susanne Fischer möchte zunächst proaktiv mit Aufklärungsmaßnahmen für Verbesserungen der Sicherheit auf öffentlichen Verkehrsflächen sorgen:
„Gerade die älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen sind hier auf unsere Mithilfe angewiesen, um eben ihre täglichen Wege, wie Arztbesuche, sicher zu bewältigen.“
Detaillierte Informationen zur geltenden Straßenreinigungssatzung können dem beigefügten Infoblatt entnommen und im Internetportal der Stadtverwaltung eingesehen werden.