Familienministerium gewährt auch 2026 Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen


Ministerin Britta Müller Quellenangabe: Die Hoffotografen

Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden – auch noch für die Winterferien oder schon für die Osterferien

Die Winterferien stehen vor der Tür, ein kleiner Urlaub im Schnee bringt gemeinsamen Spaß für Groß und Klein. Oder wie wäre es stattdessen mit einer Reise in den Osterferien? Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr wieder finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Im vergangenen Jahr war die Nachfrage nach Urlaubszuschüssen sehr hoch: Insgesamt wurden 2025 1.396 Anträge bewilligt, darunter 658 Anträge von Alleinerziehenden. In diesem Jahr stehen für die Förderung im Landeshaushalt wieder 400.000 Euro zur Verfügung.

Ministerin Britta Müller: „Für Familien mit geringen Einkommen sind die finanziellen Belastungen im Alltag eine besondere Herausforderung. Für Urlaub bleibt da meist kaum Geld übrig. Ganz besonders gilt das für Alleinerziehende. Dabei profitieren nicht zuletzt die Kinder von der gemeinsam mit den Eltern verbrachten Zeit. Es ist mir daher sehr wichtig, diesen Familien eine Auszeit zu ermöglichen. Ein Urlaub sorgt für schöne Erlebnisse, schenkt neue Kraft, schweißt zusammen und sperrt die Alltagssorgen für einen Moment aus. Damit sind solche Reisen nicht nur aus sozialer Sicht wichtig, sondern leisten auch einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit.“

Beantragt werden können die Ferienzuschüsse von Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für eine Reise pro Jahr gewährt werden. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen.

Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg 

 

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