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Startseite » Blog » Wichtiges zur Oberbürgermeister-Stichwahl am 23. November
Am Sonntag, 23. November 2025, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brandenburg an der Havel einen Oberbürgermeister. Ursprünglich standen sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl bei der Wahl am 9. November, Amtsinhaber Steffen Scheller und Daniel Keip, haben es in die Stichwahl geschafft.
Die Stimmabgabe für die gut 60.000 Wahlberechtigten ist in 53 Wahllokalen oder per Briefwahl möglich. Fast 550 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Alle Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung zum ersten Wahltermin per Post erhalten, die auch für die Stichwahl gilt. Darauf ist das Wahllokal angegeben, in dem am Wahltag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gewählt werden kann. Zur Stimmabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, aber nicht zwingend die Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigt sind alle in der Havelstadt mit Hauptwohnwohnsitz wohnenden Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit oder die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Wer sich für die Beantragung der Briefwahlunterlagen entschieden hat, kann dieser Tage noch die Briefkästen der Wahlbehörde am Nicolaiplatz 30 oder an der Klosterstraße 14 nutzen. Die letzte Leerung erfolgt am Wahltag um 17:15 Uhr.
Am Freitag, den 21. November, besteht außerdem von 09:00 bis 11:30 und von 13:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort in der Wahlbehörde zu erledigen.
Alle bisher beantragten Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 23. November 2025 wurden durch die Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel versendet und sollten inzwischen zugestellt worden sein.
Sollten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, ist sich bis Mittwoch, den 19. November 2025 entweder telefonisch unter (03381) 581012 oder per E-Mail an briefwahl@stadt-brandenburg.de zu melden. Mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ sowie Telefonnummer.
Gültigkeit erlangen Stimmzettel, auf denen jeweils nur ein Kandidat angekreuzt wird.
Damit der Bewerber mit der höchsten Stimmzahl Oberbürgermeister werden kann, muss er die Stimmen von mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen erhalten. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister.
Die vorläufigen Ergebnisse sind am Wahltag nach 18:00 Uhr auf der Startseite der städtischen Homepage einsehbar.
Quelle: © Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel / Thomas Messerschmidt

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