Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest


Blick in eine Putenaufzuchtanlage. © Tanja Wüste

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 21. Oktober 2025 zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Tierhaltung, Geflügelausstellungen und bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe (Geflügelhandel) ab sofort angeordnet wurde.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist zu finden im aktuellen Amtsblatt Nummer 21/2025 für die Stadt Brandenburg an der Havel.

Weitere Informationen.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

 

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