Ernennung von Justizobersekretäranwärterinnen und –anwärtern zum 1. September 2025


Foto: Miriam Ulbrich

Der Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Holger Wendtland, hat am 1. September 2025 im feierlichen Rahmen 41 junge Menschen zu Justizobersekretäranwärterinnen bzw. Justizobersekretäranwärtern ernannt und vereidigt.

Die Auswahl der Ernannten wurde aus einem Kreis von 168 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen.

Die Ausbildung zum/zur Justizobersekretär/in dauert zwei Jahre und beinhaltet eine umfangreiche theoretische Ausbildung mit berufspraktischen Abschnitten. Die fachtheoretische Ausbildung, die an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen stattfindet, umfasst sämtliche Aufgabenbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Bereichen des Zivil-, Familien- und Strafprozessrechts. Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Tätigkeiten der Justizobersekretär/innen, darunter Grundbuch-, Nachlass- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Den berufspraktischen Ausbildungsteil absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in den verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Frage an alle, die gerade über ihre berufliche Zukunft nachdenken: Wie wäre es mit einer Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in oder mit dem dualen Studium Rechtspflege?

Die laufende Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Justizobersekretäranwärter/in im Jahr 2026 endet am

31. Dezember 2025.

Spätere Bewerbungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nähere Information auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: Karriere.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht

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