Ruhestörung mit Folgen

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Anwohner verständigten die Polizei wegen ruhestörendem Lärm in der Nachbarschaft. Bei der Sachverhaltsklärung und Personalienerhebung wurde bei einer Person ein bestehender Haftbefehl bekannt. Da der Betroffene die geforderte Geldsumme nicht auslösen konnte wurde er festgenommen und der zuständigen Justizvollzugsanstalt zugeführt. In seinen mitgeführten Sachen wurde ferner ein Tütchen mit Betäubungsmitteln festgestellt und beschlagnahmt.
Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt die Kriminalpolizei.

Quelle: PD West

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