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Bratkartoffel Feuerwehreinsatz auf dem Görden pixabay Während der Zubereitung von Bratkartoffeln entschied sich ein 30-jähriger Mieter dazu, sich kurz zur Ruhe zu legen und schlief
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Deutliche Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung – Infos im MBJS-Internetaufritt
Familien mit Kindern sind durch steigende Energie- und Lebenshaltungskosten besonders belastet. Deshalb hat der Landtag Ende voriger Woche im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht.
Ab 1. Januar 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024:
· Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 35.000,- Euro werden beitragsfrei gestellt.
· Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 55.000,- Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.
Jugendministerin Britta Ernst: „Die Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit und die Elternbeitragsbegrenzung sind sehr direkte, unmittelbar wirkende Maßnahmen zur Entlastung von Familien. Diese Entlastung der Familien wird in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt voraussichtlich rund 116 Millionen Euro betragen. Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege müssen auch in schwierigen Zeiten als Bildungsangebot allen offenstehen.“
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
· Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
· Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
· Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
· einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Weiterhin gilt ebenfalls die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro. Darüber hinaus ist auch das letzte Kindergartenjahr für alle beitragsfrei.
Die Kosten dieser befristeten Beitragsentlastungen für das Land werden auf rund 116 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 geschätzt. Derzeit gibt es 2.025 Kitas von rund 750 Trägern im Land Brandenburg. Alle Träger haben eigene Beitragssatzungen und -regelungen, die durch das neue Landesrecht zwar überlagert werden, aber im Übrigen fortgelten. Die Kita-Träger, die die Elternbeiträge im Land Brandenburg festlegen und erheben, erhalten für die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle einen Ausgleich vom Land über die Landkreise und kreisfreien Städte.
Auf der Internetseite des Jugendministeriums: Kita-Elternbeitragsentlastung sind zu den komplexen neuen gesetzlichen Regelungen zahlreiche Informationen zu finden, werden Fragen beantwortet und ein Beitragsrechner für die Kita-Elternbeitragsentlastung bringt erste Klarheit.
Hintergrund zum Brandenburg-Paket
Mit Beschluss des Landtages vom 16. Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die Landesregierung ermächtigt, 2 Milliarden Euro an Krediten aufzunehmen, um u.a. die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Brandenburgerinnen und Brandenburger abzumildern. Dies erfolgt über die Feststellung der so genannten Notlage. Im Rahmen dieser 2 Milliarden Euro wird es eine Vielzahl an Maßnahmen geben, die den Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft aber auch sozialen und medizinischen Einrichtungen im Land zugutekommen. Die Summe aller Einzelmaßnahmen ist das Brandenburg-Paket.
Weitere Informationen:
Brandenburg-Paket zielt auf nachhaltige Entlastungswirkung
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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