Einstellung von Rechtspflegeranwärterinnen und anwärtern am OLG Brandenburg

Der Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Gerhard Berger, hatte gestern 32 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern die Urkunden über ihre Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ausgehändigt. Heute erfolgte im Brandenburgischen Oberlandesgericht ihre Vereidigung.

Die Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter wurde aus einem Kreis von mehr als 340 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen. Die Ausbildung zum/zur Rechtspfleger/in dauert 3 Jahre und umfasst ein duales Studium von 24 Monaten Dauer mit berufspraktischen Studienzeiten. Das fachtheoretische Studium absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Es umfasst sämtliche Aufgabenbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Bereichen des Zivil-, Familien- und Strafprozessrechts. Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechtspflegers, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.
Die berufspraktische Ausbildung absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte des Landes Brandenburg sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Derzeit läuft noch die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter im Jahr 2023 bis zum 31. Oktober 2022.

Nähere Information finden Sie auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: Karriere/Rechtspflege

Quelle: OLG

 
 

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